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Ergebnisse der zweiten Offshore-Ausschreibung veröffentlicht

© Fotolia © Fotolia Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge in der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks bekannt gegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert fällt höher aus als in der ersten Ausschreibung, aber auch dieses Mal wurden Gebote zu 0 Cent bezugschlagt.

Am 1. April 2018 ist die zweite Offshore-Ausschreibung zu Ende gegangen. Teilnehmen an den ersten beiden Ausschreibungen über ein Gesamtvolumen von 3.100 Megawatt (MW) Offshore-Leistung konnten nur Projekte, die in der Planung fortgeschritten sind bzw. bereits über eine Genehmigung verfügen.

Durchschnittlicher Zuschlagswert über dem Wert der ersten Runde
Unter Berücksichtigung des verfügbaren Ausschreibungsvolumens von 1.610 MW und der noch freien Kapazität der Anbindungsleitungen konnten sechs Gebote (3 Nordsee, 3 Ostsee) bezuschlagt werden:
1. Baltic Eagle GmbH, Ostsee Cluster 2; 2. Gode Wind04 gmbH, Nordsee Cluster 3; 3. Iberdrola Renovables Offshore Deutschland GmbH, Ostsse Cluster 1; 4. Innogy Kaskasi GmbH, Nordsee cluster 4; 5. KNK Wind GmbH, Ostsee Cluster 4; 6. Orsted Borkum Riffgrund West GmbH, Nordsee Cluster 1.

Mit 4,66 Cent/kWh liegt der mittlere gewichtete Zuschlagswert der zweiten Ausschreibung über dem Wert der ersten Ausschreibung 2017 von 0,44 Cent/kWh. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 9,83 ct/kWh. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung wurden weniger Gebote abgegeben da nur bestehende Projekte teilnehmen konnten, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten. Zudem waren, anders als in der ersten Ausschreibung, Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach dieser sogenannten „Ostseequote“ waren von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 MW Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Freie Anbindungskapazitäten können genutzt werden
„Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt über dem Wert der ersten Ausschreibung. Dieses Ergebnis spiegelt die veränderte Wettbewerbssituation gegenüber der ersten Ausschreibung wider. Gleichwohl erhalten auch in dieser Runde wieder Gebote von 0 Cent einen Zuschlag“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Ein weiteres erfreuliches Ergebnis der zweiten Ausschreibung ist, dass die freien Kapazitäten auf mehreren vorgesehenen Anbindungsleitungen nun fast vollständig ausgenutzt werden, was unnötige Leerstandskosten vermeidet“, so Homann.

Ausschreibung ab 2021 im zentralen Modell
Um einen kontinuierlichen Zubau unter Berücksichtigung des Offshore-Ausbaukorridors sicherzustellen, haben die ersten beiden Offshore-Ausschreibungen im Rahmen der sog. Übergangsphase stattgefunden. Insgesamt wurden in der Übergangsphase 3.100 MW Offshore-Kapazität unter bestehenden Projekten ausgeschrieben. Als "bestehende Projekte" gelten Offshore-Windparks, die bereits vor dem 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde.

Für Offshore-Windparkprojekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, erfolgt die Ausschreibung ab 2021 im sogenannten "zentralen Modell".


© IWR, 2018


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