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Schleswig-Holstein beschließt Windenergie-Stopp mit Ausnahmen

Kiel – Im Landtag in Schleswig-Holstein ist in der vergangenen Woche intensiv über die zukünftigen Regeln für die Planung von neuen Windkraftanlagen debattiert worden. Ein Gerichtsentscheid hatte die Landesplanung gekippt. Um einen "Wildwuchs" zu vermeiden, wurde das Planungsrecht zügig angepasst. Unter welchen Umständen dennoch neue Turbinen errichtet werden dürfen, ist allerdings unklar.

Die Koalitionsfraktionen und die CDU haben einen von der Landesregierung angeregten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Bau weiterer Anlagen für zwei Jahre untersagt. Dieses Gesetz ist nach erster und zweiter Lesung auch verabschiedet worden. Nun wird es darum gehen, die vorgesehenen Ausnahmeregelungen zu erarbeiten. Hierbei ist das Ministerium von Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) gefragt.

Gesetz ist verabschiedet – Ausnahmen-Katalog wird im Ministerium erstellt

Der Landtag in Kiel hat sich in der letzten Woche gleich zweimal mit dem weiteren Windenergie-Ausbau im Land beschäftigt. In erster Lesung wurde das veränderte Planungsrecht am Mittwoch (20.05.2015) besprochen und die zweite Lesung folgte bereits am Freitag (22.05.2015). So ist das Gesetz bereits beschlossen, doch es fehlt der wichtige Ausnahmen-Katalog, der beinhaltet, wann neue Windenergieanlagen dennoch errichtet werden dürfen. Das wird Sache des Klimaschutzministeriums sein, wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion von Schleswig-Holstein auf Anfrage von IWR Online erklärte. Mit dem Eilverfahren, das in Sachen Windenergie durchgezogen wurde, waren übrigens nicht alle Landtags-Fraktionen einverstanden. Die Landesregierung aus SPD, Bündnis 90/Grüne und der SSW drängte auf eine zügige Lösung, damit keine "Rechtslücke" entstehe. FDP und die Piraten sehen dieses Tempo kritisch.

Albig will keine Rechtslücke entstehen lassen
In der ersten Lesung des Gesetzes zu den Änderungen im Planungsrecht wurde deutlich, dass die Auffassung des Gerichts zu der Bürgerbeteiligung insgesamt und fraktionsübergreifend bedauert wurde. Unterschiedliche Meinungen herrschen aber insbesondere in der Frage, wie schnell nun gehandelt werden muss. Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) ist der Auffassung, dass das zügige Gesetzgebungsverfahren "für die Situation und für die Stellung Schleswig-Holsteins als Windland" angemessen sei. Ansonsten hätte man eine "Rechtslücke gehabt, in der das eine oder andere passiert wäre". Ohne schnelles Handeln wäre die Errichtung von Windkraftanlagen quasi überall möglich, pflichtete auch SPD-Fraktionschef Ralf Stegner bei. Die im Gesetz eingebauten Ausnahmeregelungen verteidigte er, weil es keinen Stillstand bei der Energiewende geben dürfe. „Das soll immer dann der Fall sein, wenn in dem betreffenden Gebiet erkennbar Windenergieanlagen ohnehin geplant und vorgesehen sind“, so Stegner.

FDP und Piraten fordern gründliche Beratungen
Oppositionsführer und CDU-Fraktionschef Daniel Günther bestätigte die Bereitschaft, das Gesetz mitzutragen. Einen Freibrief habe man der Landesregierung aber nicht ausgestellt, schränkte er ein. Landesweite Veränderungssperren dürfe es nur für den Bereich der Windkraft geben und nicht darüber hinaus, so wie es der Gesetzentwurf jetzt vorsehe, machte Günther deutlich.
Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben betonte, sie wisse um rechtliche Bedenken von einigen Juristen. Man teile diese Bedenken aber nicht.

Einen Sturm der Entrüstung gab es dagegen bei FDP und Piraten. Der Fraktionschef der Liberalen, Wolfgang Kubicki, nannte das beschleunigte Verfahren „in der Bundesrepublik Deutschland bisher wohl einmalig“. Es fehle seiner Meinung nach die Zeit für gründliche Beratungen und Anhörungen, die bei einer so umfassenden Frage wichtig gewesen wären.
"Eine ordentliche Befassung der Ausschüsse ist unabdingbar", pflichtete Torge Schmidt (Piraten) bei. Das Parlament müsse sich "ausgiebig und umfassend" mit der Thematik beschäftigen. Das angestrebte Eilverfahren sei rechtlich „bedenklich“. Klagen wolle seine Fraktion aber nicht.

© IWR, 2015

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