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Bundesregierung beschließt Erdkabel-Vorrang

Berlin - Das Bundeskabinett hat grünes Licht für mehr Erdkabel gegeben und setzt damit die "Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1. Juli 2015 um. Künftig sollen die neuen Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) vorrangig als Erdkabel statt Freileitung gebaut werden. Auf die Stromverbraucher kommen dadurch Zusatzkosten in Milliardenhöhe zu.

Der Erdkabel-Vorrang betrifft vor allem die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder die Gleichstrompassage Süd-Ost. Wie teuer diese Erdverkabelung tatsächlich sein wird, ist schwer abzuschätzen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geht Berichten zufolge von drei bis acht Milliarden Euro aus und werden von den Stromkunden über die Netzentgelte finanziert.

Gabriel: Erdkabel führen zu mehr Akzeptanz
Bundesminister Gabriel erklärte zum Kabinettsbeschluss von Mittwoch (07.10.2015): "Der heutige Beschluss stellt die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung akzeptierten Netzausbau. Die Richtung ist klar: Bei den neuen Gleichstromvorhaben gilt künftig ein Vorrang für Erdkabel. Das führt zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hatten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen. Jetzt ist der Weg frei, für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Und den brauchen wir, um die Energiewende zum Erfolg zu führen."
Die Stromautobahnen sollen in Bundesfachplanung vorrangig in der Erde verlaufen. Dort, wo Menschen wohnen, sollen künftig Freileitungen verboten sein, teilte das BMWi mit. Gleichstrom-Freileitungen kommen nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn Naturschutzgründe dafür sprechen oder bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt. Auch ist eine Freileitung denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlangt.

Gleichstrompassage Süd-Ost von Wolmirstedt nach Isar
Daneben trifft die heutige Formulierungshilfe auch Aussagen zum Einsatz von Erdkabeln bei Drehstrom (Wechselstrom) im Übertragungsnetz, wo der Einsatz von Erdkabeln technisch schwieriger ist. Hier bleibt es dabei, dass Erdkabel zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben getestet werden sollen. Um hier zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen, sollen die Kriterien und die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung erweitert werden.
Zudem erfolgt eine Anpassung der verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024. Für die Gleichstrompassage Süd-Ost wird als Anfangspunkt Wolmirstedt und als Endpunkt Isar festgelegt. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst in späteren Verfahren öffentlich konsultiert und bestimmt. Dies gelte für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans (BBPlG) ebenso wie für Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).
Die vom Kabinett beschlossene Formulierungshilfe soll nun Eingang in die Beratungen des Deutschen Bundestags finden. Ziel ist, die Beratungen im Herbst abzuschließen, damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann.

© IWR, 2015

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08.10.2015

 



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