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Bundesgericht entscheidet wegen Flugsicherung gegen Windpark

Leipzig / Hannover - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in der vergangenen Woche die Errichtung von vier weiteren Windenergieanlagen durch die Windwärts Energie GmbH aus Hannover verhindert. Es ging um die Frage, ob die geplanten Windenergieanlagen den geordneten Flugbetrieb am Flughafen Hannover gefährden. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, so Windwärts.

Das Gericht hatte zu prüfen, ob die geplanten Windenergieanlagen den Betrieb des Drehfunkfeuers "Leine" und damit auch den geordneten Flugbetrieb gefährden. Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat nun das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Januar 2015 bestätigt. Die im Genehmigungsverfahren getroffene Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) zur störenden Wirkung der geplanten Windenergieanlagen auf das Drehfunkfeuer wurde somit rechtlich nicht beanstandet.

Gutachten der Flugsicherung mit hohem Stellenwert
Das Gericht hat den entsprechenden Paragraphen 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) so ausgelegt, dass der fachlichen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung ein besonderes Gewicht zukommt. Vorliegende Gutachten anderer anerkannter Fachleute, die dem international anerkannten Stand der Technik genügen, müssten deshalb auch weiterhin nicht in die Bewertung einbezogen werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bestätigte: „Der Gesetzgeber hat dem Gutachten der Flugsicherung einen hohen Stellenwert eingeräumt.“

Im vorliegenden Verfahren war der laut Windwärts international renommierte Experte Dr. Gerhard Greving zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Störung des Navigationssystems sehr gering und damit zu vernachlässigen sei. Aufgrund des Urteils könne das BAF dieses und ähnliche Gutachten auch in Zukunft ignorieren, stellt der Windenergie-Projektierer aus Hannover fest.

BWE: Windenergie-Projekte mit 2.300 MW Leistung wegen Flugsicherung blockiert
Das Urteil hat aus Sicht von Windwärts weitreichende Folgen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland. Laut Bundesverband Windenergie (BWE) wird derzeit durch die kompromisslose Haltung von BAF und DFS die Planung von etwa 800 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.300 Megawatt blockiert.

"Dieses Urteil trägt dazu bei, den zukünftigen Ausbau der Windenergie in Deutschland auszubremsen ", so Lothar Schulze, Geschäftsführer von Windwärts anlässlich des Urteils. Dabei geht es der Branche aber nicht darum, dass die Flugsicherung bei der Planung von Windparks in Zukunft vernachlässigt werden soll. ,,Wir wissen, dass die Methodik der Deutschen Flugsicherung nicht dem Stand der Technik entspricht. Zwischen Windenergienutzung und Flugsicherung bestehen weit weniger Konflikte, als uns hierzulande weisgemacht wird. Dass das in dem Urteil nicht berücksichtigt wurde, bedauern wir sehr."

So werden in allen Ländern außer Deutschland die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO empfohlenen Computersimulationen zur Berechnung der Störungen eingesetzt. Darüber hinaus werden von der DFS viel zu hohe Vorbelastungen im Anlagenschutzbereich angenommen. Zudem ist die Analogtechnik der meist mehrere Jahrzehnte alten Drehfunkfeuer technisch überholt und wird im Luftverkehr kaum noch eingesetzt.

Stellungnahmen der der Deutschen Flugsicherung nur eingeschränkt überprüfbar
"Wir hätten uns eine andere Entscheidung im Sinne des weiteren Ausbaus der Windenergie gewünscht", so Rechtsanwalt Jann Berghaus, der Windwärts in dem Verfahren vertritt. "Wir halten es nach wie vor für bedenklich, dass die DFS GmbH die Funknavigationsanlagen privatwirtschaftlich betreibt und ihre Stellungnahmen zur Zulässigkeit von Bauwerken nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sein sollen."

Verkehrsministerium soll Ziele des Windenergieausbaus und der Flugsicherung ausgleichen
Nun sieht Windwärts den Gesetzgeber am Zug, um eine Lösung zu finden, die einen Ausgleich zwischen den Zielen des Windenergieausbaus und der Flugsicherung herstellt. "Der Ball liegt nun beim Bundesverkehrsministerium", so Lothar Schulze.

Mit dem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht einen mittlerweile sechs Jahre andauernden Rechtsstreit beendet. Ursprünglich hatte Windwärts gegen die Region Hannover auf Erteilen eines Vorbescheids geklagt. Unmittelbar am Verfahren vor dem BVerwG beteiligt waren die Region Hannover als Beklagte sowie Prof. Dr. Volker Römermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der früheren Windwärts Energie GmbH. Inzwischen ist Windwärts ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe.

© IWR, 2016

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11.04.2016

 



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