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Windkraft: Bayerisches Verfassungsgericht prüft 10-H-Regelung

München – In Bayern versuchen die Grünen und die Freien Wähler, die restriktive Abstandsregelung für Windkraftanlagen, die sogenannte 10-H-Regel, juristisch zu kippen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich nun mit der Regelung. Heute beginnt die mündliche Verhandlung.

Die Landtagsfraktionen der Grünen und der Freien Wähler hatten Klage gegen die Regelung eingereicht, wonach für neu gebaute Windkraftanlagen in Bayern ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung gilt, der dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entspricht..

Moderne Windkraftanlagen sollen zwei Kilometer Abstand halten
Im November 2014 trat die Neuregelung über die Abstandshaltung in Kraft und stieß schon damals auf viel Kritik. Man befürchtete eine deutliche Einschränkung beim Ausbau der Windenergie in Bayern. Aufgrund der Höhe moderner Anlagen von teilweise über 200 Metern fordert die 10-H-Regel einen Mindestabstand von etwa zwei Kilometern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen. Die potentiell für Windkraftanlagen nutzbare Fläche reduziert sich so laut dem Bundesverband Windenergie auf 0,05 Prozent der Landesfläche. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland mit einer solchen Regelung.

Grüne und Freie Wähler: 10-H-Regel völlig überzogen
Die beiden Landtagsfraktionen hoffen nun auf eine Entscheidung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in der Sache. Die am morgigen Dienstag stattfindende Verhandlung soll klären, ob die vor eineinhalb Jahren eingeführte Regelung, wie von den Klägern vorgebracht, gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt. Thorsten Glauber, energiepolitischer Sprecher der Freien Wähler: „Die hervorragende Arbeit von Kommunen, Planungsverbänden und Landkreisen wurde mit dem Gesetz vom Tisch gewischt – das wollen wir rückgängig machen“.

Deutlicher Rückgang bei Windpark-Anträgen
Raimund Kamm, Landesvorsitzender Bundesverband Windenergie Bayern, betont den Rückgang der Neuinstallationen: „Nach dem von der Bayerischen Staatsregierung am 24. Mai 2011 vorgelegten Konzept ‚Energie innovativ‘ sollten im Freistaat bis 2021 insgesamt 1.500 neue Windräder aufgestellt werden. Seit 2012 wurden in Bayern allerdings erst 383 neue Anlagen errichtet. Zum Jahresende 2015 produzierten 937 Windkraftanlagen sauberen Strom. Aktuell erleben wir einen massiven Einbruch bei Genehmigungen und Genehmigungsanträgen, so dass das Ziel des Energiekonzepts in weite Ferne rückt.“

© IWR, 2016

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12.04.2016

 



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