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Windenergie: Bayerischer Verfassungs-Gerichtshofs bestätigt 10H-Regel

München – Der Verfassungsgerichtshof von Bayern hat die umstrittene Abstandsregelung für Windenergieanlagen im Freistaat zu überprüfen und ist nun zu einem Ergebnis gekommen: Die sogenannte 10H-Regelung für Windkraftanlagen ist im Wesentlichen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Ein rabenschwarzer die Energiewende im Land, findet die Opposition.

Nach der derzeit in Bayern geltenden 10h-Regel ist bei der Errichtung einer Windkraftanlage ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten, der dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entspricht. Das sind bei modernen Anlagen schnell 2.000 Meter, wodurch das Potenzial im südlichsten Bundesland erheblich eingeschränkt wird.

Antragsteller: Unzulässige Entprivilegierung von Windkraftanlagen
Die Grünen, die Freien Wähler und die SPD in Bayern wollten daher die 10H-Regel juristisch kippen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich einige Wochen lang mit der Thematik befasst und der Landesregierung nun weitgehend Recht gegeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die sogenannte 10H-Regelung für Windkraftanlagen im Wesentlichen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist; lediglich ein Artikel in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wurde beanstandet. Die Opposition hatte insbesondere damit argumentiert, dass durch die 10H-Regel zu wenig potenzielle Standorte für die Windenergienutzung verblieben. „Diese nahezu vollständige Entprivilegierung von Windkraftanlagen“ sei von der Öffnungsklausel im Baugesetzbuch eindeutig nicht gedeckt und verstoße daher auch gegen das Rechtsstaatsprinzip, so die Antragsteller.

Richter sehen Bruttoflächen für Windkraftanlagen in ausreichendem Umfang
Doch das sieht der Verfassungsgerichtshof anders. Selbst wenn man aber davon ausgehe, dass moderne Windkraftanlagen eine Höhe von 200 Meter Gesamthöhe erreichen und dementsprechend einen Mindestabstand von 2.000 Metern zu geschützten Wohngebäuden einhalten müssen, verbleibe eine Restfläche von 1,7 Prozent der Landesfläche. Hinzu kämen diejenigen Außenbereichsflächen, die zwar innerhalb des Mindestabstands liegen, auf welchen die Abstandsregelung aber wegen der Bestandsschutzregelung nach BayBO für bestehende Konzentrationszonen keine Anwendung findet. Daher sehen die Richter „Bruttoflächen“ für eine privilegierte Zulassung von Windkraftanlagen in ausreichendem Umfang.

Grüne: CSU stellt Ausbau der Windenergie in Bayern praktisch auf Null
Eike Hallitzky, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, erklärte: „Ein energiepolitischer Amoklauf bleibt ein energiepolitischer Amoklauf, auch wenn er rechtlich zulässig ist. Während weltweit erneuerbare Energien in rasantem Tempo ausgebaut werden, hat die CSU mit der 10H-Regelung den Ausbau der Windenergie in Bayern praktisch auf Null gestellt und sich damit vom globalen Siegeszug der Erneuerbaren Energien abgekoppelt.“ Der energiepolitische Sprecher der Freien-Wähler-Landtagsfraktion in Bayern, Thorsten Glauber, nennt die Entscheidung einen herben Rückschlag für die Energiewende und den Ausbau der Windkraft in Bayern. Die Staatsregierung solle nun erklären, wie sie ihr selbst gesetztes Ziel von 1.700 Windrädern in Bayern bis 2022 umsetzen will.

© IWR, 2016

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10.05.2016

 



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