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Weniger neue Energie-Genossenschaften in Deutschland

Berlin - Die Zahl der Neugründungen von Energiegenossenschaften in Deutschland ist im Jahr 2015 um 25 Prozent zurückgegangen. Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zeigen nach Beurteilung von AEE und DGRV, dass die politisch gewünschte Akteursvielfalt nicht gewährleistet wird.

Mit insgesamt 40 neugegründeten Energiegenossenschaften haben der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) einen deutlichen Rückgang auf bereits niedrigem Niveau festgestellt.

Mit Ausschreibungen kommt weitere Hürde für Bürgerenergie

„Die Boomjahre sind erst einmal vorbei. Vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte schränken die Aktivitäten der Energiegenossenschaften deutlich ein. Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.
Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen hätten gezeigt, dass die Akteursvielfalt nicht gewährleistet werde. Lediglich 0,22 Prozent der bezuschlagten Gebote (mit Blick auf die installierte Leistung) entfielen auf Energiegenossenschaften. Entsprechend kritisch wird beim DGRV und der AEE nun trotz der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Bürgerenergieregel die Einführung von Ausschreibungen für Windenergie durch das EEG 2016 gesehen. Nach der Bürgerenergieregel sollen Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können.

DGRV-Chef Ott: Bürgerenergieregel positiv, höheres Risiko bleibt
„Wir begrüßen sehr, dass die Bürgerenergie im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Das grundsätzlich höhere Risiko für kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften wird dadurch aber nicht vermieden, es wird sogar vergrößert“, so Ott. Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt kann das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Dann würde die Bürgerenergiegesellschaft unverschuldet ihre Planungskosten verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe (Pönale) zahlen. Das können bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein. Deshalb schlägt der Verband vor, dass bezuschlagte Gebote von Bürgerenergiegesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt ohne Strafzahlungen zurückgegeben werden können.

Positiv sieht der DGRV hingegen die Entwicklung bei den Nahwärmegenossenschaften: Hier sind 145 Genossenschaften gegründet worden, mehr als 50 allein in den vergangenen drei Jahren. 65 Prozent der Wärmegenossenschaften verfügen über eine Biogasanlage als Hauptwärmequelle.

Experte: Bürgerbeteiligung ohne Gestaltungspielraum ist "Gift"
Interessante Aspekte zur Frage der Bürgerbeteiligung an der Energiewende kommen zudem von der Konferenz „Transformationsprozess Energiewende: Methoden der Partizipation und Kommunikation“ in Berlin. „Die Transformation des Energiesystems geht jede und jeden etwas an und muss daher möglichst breit verständlich sein“, sagte Franziska Mohaupt vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). „Umso mehr Hände mit anpacken, desto erfolgreicher wird die Energiewende insgesamt werden.“
Als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung benannte Prof. Ortwin Renn vom Potsdamer Institute for Advanced Sustainability Studies, dass es immer eine Offenheit von Optionen geben müsse: „Wenn es keinen Gestaltungsspielraum mehr gibt, weil das gewünschte Ergebnis bereits feststeht, ist Bürgerbeteiligung Gift. Dann muss man sich darauf konzentrieren, die geplanten Maßnahmen überzeugend zu kommunizieren“, so der Experte für Partizipationsprozesse weiter. Transformationen wie die Energiewende seien immer auch schmerzhaft. Dies solle nicht verschleiert, sondern im Gegenteil ehrlich angesprochen werden, betont Renn.

© IWR, 2016

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