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Neue EEG-Vergütungssätze für Windenergie zum Jahreswechsel

Bonn – Es war nur eine kleine Mitteilung der Bundesnetzagentur: Die gesetzlichen Vergütungstarife für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen werden zum 1. Januar 2018 angepasst.

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Strom aus Onshore-Windenergieanlagen, die nicht im Rahmen der Ausschreibungen bezuschlagt werden, zum Jahreswechsel gekürzt werden. Dies betrifft Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandschutz fallen, so die Bundesnetzagentur.

Windenergie-Ausbau von August 2016 bis Juli 2017 über 5.000 MW
Die Bundesnetzagentur erläutert, dass die Windenergie-Vergütungssätze außerhalb der Ausschreibungen für Onshore-Windkraftanlagen zum 1. Januar 2018 um 2,4 Prozent gesenkt wird. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütungstarife ist nicht der tatsächlich realisierte Zubau, sondern der an die Bundesnetzagentur für das Anlagenregistert gemeldete Windenergie-Zubau im Bezugszeitraum von August 2016 bis Juli 2017. Der Brutto-Zubau für Windenergie an Land in diesem Zeitraum liegt mit etwa 5.038 Megawatt (MW) deutlich oberhalb des Ausbaupfades. Daher sinken die Vergütungssätze zum Jahreswechsel 2017/18.

Starker Windenergieausbau bringt schneller Vergütungs-Degression
Die Degressions-Geschwindigkeit ist von der gemeldeten Zubauhöhe abhängig. Bewegen sich die Meldezahlen nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist im EEG eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant blieben oder sogar angehoben würden. Die Vergütungssätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Sätze.

Geringere EEG-Vergütung nur für Übergangs- und Kleinanlagen
Grundsätzlich werden Zuschläge und Vergütungssätze für Onshore-Windenergieprojekte in Deutschland seit diesem Jahr über Ausschreibungsrunden ermittelt. Die zweite von insgesamt drei Runden in 2017 hat gerade erste für umfassende Kritik gesorgt. Doch für Windenergieanlagen mit bis zu 750 Kilowatt Leistung sowie für sogenannte "Übergangsanlagen", die bis Ende 2016 genehmigt waren und bis Ende 2018 in Betrieb gehen müssen, greifen noch die gesetzlich festgelegten EEG-Vergütungstarife. Derzeit beträgt der Anfangswert dieser Vergütung noch 7,87 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh). Nach einer weiteren Kürzungen zum 1. Oktober und der Anpassung zum 1. Januar 2018 sinkt der Wert dann auf 7,49 ct/kWh für den eingespeisten Windstrom.

© IWR, 2017


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