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Wind-Ausschreibung kommt wieder nicht in die Gänge

© IWR© IWRBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2019 erteilt. Auch diese Ausschreibung ist wieder stark unterzeichnet. Die Branche fordert ein Gegensteuern.

Das Wettbewerbsniveau für die erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land des Jahres 2019 war erwartungsgemäß niedrig und setzte den bereits über mehrere Runden zu beobachtenden Trend fort.

Ausschreibung wieder deutlich unterzeichnet
Die BNetzA hat die Ausschreibungsergebnisse für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 01. Februar 2019 veröffentlicht. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 700 Megawatt (MW) wurden nur 72 Gebote mit einem Volumen von 499 MW eingereicht. Die Ausschreibung ist damit wieder deutlich unterzeichnet, und das bereits zum dritten Mal.

Von den 72 eingereichten Geboten haben 67 Gebote mit einem Volumen von 476 MW einen Zuschlag erhalten. Elf Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,24 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Niedersachsen und in Brandenburg (jeweils 18), sowie in Nordrhein-Westfalen (12). In dieser Runde konnten jeweils zwei Gebote für Windstandorte in Bayern und in Baden-Württemberg bezuschlagt werden. Fünf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.

BWE fordert Beseitigung der Bremsfaktoren
Der Pool an Projekten, die grundsätzlich ausschreibungsberechtigt sind und an der aktuellen Ausschreibung hätten teilnehmen können, ist mit 1.840 MW deutlich höher als die rd. 500 MW an eingereichter Kapazität. Bedingt durch die aktuellen Rahmenbedingungen wie Umgenehmigungen, laufende Klageverfahren sowie deutlich verlängerte Genehmigungsverfahren können viele Projekte allerdings doch nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. Darauf weist der Bundesverband Windenergie (BWE) hin. Hinzu kommt, dass bei den Ausschreibungen von Februar, Mai und August 2018 eine Änderung des EEG greift. Danach müssen in diesen drei Runden bezuschlagte Projekte bereits innerhalb von 24 Monaten umgesetzt sein. Diese verkürzte Umsetzungsfrist verunsichere die Branche, die zunehmend erleben müsse, dass Projekte noch bei Baubeginn beklagt würden.

Bund, Länder und Branche hätten in der Fachagentur Wind an Land bereits die Ursache der schleppenden Genehmigungen analysiert. Jetzt gelte es erkannte Ursachen abzustellen, so BWE-Präsident Hermann Albers. Erforderlich sei ein deutlicher Schub bei den Flächenausweisungen und in der Genehmigungspraxis. Nur dann lasse sich das bereitstehende Volumen signifikant erhöhen.

Auch BNetzA-Präsident Jochen Hohmann ist alarmiert: Die erneute deutliche Unterzeichnung von 30 Prozent verfolge die BNetzA mit Sorge. Gemeinsam mit der Branche und den zuständigen Behörden müsse an Lösungsansätzen hinsichtlich der Genehmigungssituation gearbeitet werden.


© IWR, 2019


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