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Urteil: Keine bedeutende Beeinträchtigung von Wetterradar-Station durch WEA

© Fotolia© FotoliaBerlin, Kiel - Seit dem 13. März 2020 ist ein wichtiges Urteil für Windenergieprojekte rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch die Windenergieanlagen beeinträchtigt.

Das Verwaltungsgericht Schleswig (VG Schleswig) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Umfeld einer Wetterradarstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nicht zu Beeinträchtigungen führt, die für eine Ablehnung der Genehmigung der Errichtung der Windenergieanlagen ausreichen. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen treten vor allem in niedrigen Höhen auf. In den für die Wetter-Vorhersage und Wetterwarnungen relevanten Höhenbereichen sind die Störungen dagegen so gering, dass sie zu keiner Beeinträchtigung des Betriebs der Radarstation führen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) wertet das Urteil als wegweisenden Beschluss für anstehende Windenergieprojekte.

VG Schleswig sieht keine bedeutende Beeinträchtigung der Wetterradarstation
In dem seit 2014 laufenden Verfahren geht es um die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für sechs Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem Abstand von 7,5 – 8,6 km südwestlich zu einem Wetterradarstandort. In Richtung Südwest-Südsüdwest befindet sich in einer Distanz von 8 - 10 km ein Windpark mit 16 Anlagen. Die geplanten WEA grenzen nördlich an den WEA-Bestandswindpark. Mit Verweis auf eine gutachterliche Stellungnahme, die von einer deutlichen Vergrößerung des Störbereichs zum Radar durch die neu zu errichtenden Anlagen ausgeht, wurde die Genehmigung vom beklagte Deutschen Wetterdienstes (DWD) abgelehnt. Zur Begründung führte der DWD aus, dass zu seinen gesetzlichen Aufgaben die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen sowie die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wetterereignisse gehörten. Hierfür sei es erforderlich, dass die von ihm betriebenen Wetterradaranlagen nicht durch in der Nähe errichtete Windenergieanlagen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Mit dem Urteil wiederlegt das Verwaltungsgericht allerdings die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Das Gericht bejahte auf der Grundlage eines zusätzlich hinzugezogenen Sachverständigen zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Im Störbereich der Windenergieanlagen dürften ausgehend von den Einschätzungen des Sachverständigen in seinem Gutachten sowie seinen ergänzenden Ausführungen in der mündlichen Verhandlung großräumigere Wettererscheinungen noch zutreffend festgestellt und bewarnt werden können, so das VG Schleswig in seinem Urteil.

Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt Urteil zu geringeren Abständen
Das Urteil wird nach Einschätzung des Bundesverbands Windenergie (BWE) eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben. „Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016“, so Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Urteilsbegründung. Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören.

Der betroffen Kläger aus Schleswig-Holstein, Dr. Hans-Günther Lüth, freut sich ebenfalls über das Urteil, da nach dem fünfjährigen Rechtsstreit nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden könne. Er kündigt zudem eine weitere Runde an, da die Gerichtsentscheidung nur sechs von acht geplanten Windenergieanlagen betreffe. Die Genehmigungen für die verbleibenden zwei Windenergieanlagen wären wegen des Moratoriums in Schleswig-Holstein und der daher benötigten Ausnahmegenehmigung, so spät erteilt worden, dass diese Anlagen nicht im Gutachten hätten aufgenommen werden können, so Lüth.


© IWR, 2020


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