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Bundesrat beschließt EEG-Änderungen zur Windenergie an Land

© Fotolia© FotoliaBerlin - Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Dies betrifft insbesondere die Bürgerenergiegesellschaften.

Der Bundesrat hat heute (02.02.2018) beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Bürgerenergie-Sonderregelung führt zu Verwerfungen auf dem Windmarkt
Im EEG 2017 wurde die Ermittlung der Vergütungssätze für den Betrieb von Onshore-Windenergieanlagen auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 jedoch dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften aussetzen
In der Praxis kamen nach der Umstellung nur einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher zunächst auszusetzen. Der EEG-Gesetzentwurf des Bundesrats sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.

Fadenriss beim Ausbau befürchtet
Der Bundesrat befürchtet zudem, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018, allerdings mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.

© IWR, 2018


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02.02.2018

 



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