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Netzbetreiber wollen mehr Rendite

© flashpics - Fotolia© flashpics - FotoliaDüsseldorf, Münster – Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat der Hoffnung auf sinkende Netzentgelte in einem Urteil eine Absage erteilt. Die Kürzung der Renditen für die Betreiber von Stromnetzen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist damit erst einmal vom Tisch.

Die BNetzA hatte die Renditen der Stromnetzbetreiber im Jahr 2016 mit der Begründung gekürzt, dass die ursprünglichen Zinssätze für Neu- und Altanlagen zu hoch seien und nicht das geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten widerspiegelten. Höhere Eigenkapitalrenditen im Netzbereich wären den Stromverbrauchern nicht vermittelbar, so seinerzeit BNetzA-Präsident Jochen Homann.

1.100 Netzbetreiber gegen BNetzA-Beschluss
Mit den Festlegungen vom 05.10.2016 hatte die BNetzA für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen die Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent und für Altanlagen von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent gekürzt. Diese Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Versorgern in Rechnung gestellt und von diesen schließlich an die Endverbraucher über die Netzentgelte weitergegeben. Gegen die BNetzA-Beschlüsse hatten ca. 1.100 Netzbetreiber bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf ist nun zu der Einschätzung gekommen, dass der angefochtene Beschluss der BNetzA rechtswidrig ist.

Gericht wirft BNetzA rechtsfehlerhafte Bemessung der Zinssätze vor
In der Begründung führt das OLG Düsseldorf aus, dass die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze seitens der BNetzA die Marktrisiken nicht hinreichend berücksichtige und deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen sei. Die Frage der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals sei mit Rücksicht auf die erforderliche Investitionsfähigkeit und die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Netzbetriebs zu beantworten. Der Investor für Investitionen, die der Erhaltung und dem bedarfsgerechten Ausbau dienen, müsse auf eine angemessene Rendite vertrauen können. Hierzu gehöre auch die Einbeziehung der unternehmerischen Risikofaktoren. Diese habe die Bundesnetzagentur nicht mit einer wissenschaftlich vertretbaren und rechtlich beanstandungsfreien Vorgehensweise ermittelt, so der Senat. Die BNetzA wurde vom OLG Düsseldorf dazu verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.

BDEW begrüßt, bne kritisiert OLG Entscheidung
Der BDEW begrüßt das OLG-Urteil. Das Urteil bestätige die deutliche Kritik der Branche an den zu niedrigen Zinssätzen. Die von der Bundesnetzagentur 2016 festgelegte Höhe liege auf einem der letzten Plätze in Europa - und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zähle, so BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer.

Auf Kritik stößt die Entscheidung aus Düsseldorf dagegen beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Durch die erfolgreiche Klage der Netzbetreiber drohten den privaten und gewerblichen Energiekunden nun Mehrkosten von rd. einer Milliarde Euro. Den Nachweis, dass höhere Zinssätze aufgrund zusätzlicher Investitionen durch die Energiewende nötig seien, blieben die Netzbetreiber schuldig, so bne Geschäftsführer Robert Busch. Der bne setzt auf einen Erfolg bei der möglichen Verhandlung in der zweiten Instanz vor dem Bundesgerichtshof.


© IWR, 2018


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