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EE-Branche kritisiert Anpassungen im Energiesammelgesetz

© Fotolia© FotoliaBerlin - Am vergangenen Freitag (30.11.2018) hat der Bundestag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Aus Sicht der Regenerativbranche wurden gegenüber dem Gesetzesentwurf einige Verbesserungen erreicht. Jetzt muss der Bundesrat abschließend beraten, das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Der Entwurf des Energiesammelgesetzes ist von Branchenvertretern und Verbänden zum Teil heftig kritisiert worden. Neben den fehlenden Aussagen zu den weiteren Ausbauperspektiven der Offshore-Windenergie sorgten u.a. auch die Einschnitte beim Mieterstrom für Unverständnis. In beiden Punkten hat der Gesetzgeber nachgebessert, aus Branchensicht reicht das jedoch nicht.

Öffnung des Offshore-Ausbaudeckels
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Energiesammelgesetz eine Erhöhung der Ausbauzahlen für die Offshore-Windenergie zum Jahr 2030 ins Spiel gebracht. Im verabschiedeten Gesetz (Drucksache 19/6155) heißt es dazu: „Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD werden das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bitten, für die weiteren Planungen von Offshore-Windparks Szenarien im Bereich 15.000 bis 20.000 Megawatt zu erstellen und zeitnah vorzulegen“.

Damit fehlt zwar der im Koalitionsvertrag verankerte und von der Branche geforderte kurzfristige Sonderbeitrag der Offshore-Windenergie, allerdings wird mit der Erhöhung des Ausbauziels auf 20.000 MW eine Kernforderung von BWO (Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore – ehemals AGOW) und der Stiftung Offshore-Windenergie sowie der gesamten Branche und der norddeutschen Bundesländer aufgegriffen.

Der BWO begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungsfraktionen jetzt die Tür zu einem volkswirtschaftlich wie klimapolitisch sinnvollen stärkeren Ausbau der Offshore-Windenergie öffnen. Das derzeit geltende Ausbauziel von 15.000 MW zum Jahr 2030 stamme aus einer Zeit, als die durchschnittlichen Kosten für die Stromerzeugung aus Offshore-Wind um ein Vielfaches über denen der letzten Offshore-Wind-Ausschreibungen lagen, so der BWO.

Zugleich kritisiert der BWO aber den konkreten Vorschlag der Regierungsfraktionen: „Die Bundesregierung kann den stärkeren Ausbau der Offshore Windenergie nicht auf eine Behörde abschieben“, so Uwe Knickrehm, BWO Geschäftsführer. Stattdessen bedürfe es des klaren politischen Willens der Bundesregierung und letztlich einer neuen gesetzlichen Grundlage, so Knickrehm weiter.

Eingriffe in Vertrauensschutz und Förderrahmen bei PV bleiben
Bei der Photovoltaik sieht das verabschiedete Gesetz gegenüber dem Gesetzesentwurf nun u.a. vor, bei Anlagen zwischen 40 und 750 kW eine langsamere und geringere Vergütungskürzung vorzunehmen. Zudem werden die Sonderausschreibungen für Photovoltaikanlagen wie geplant in den Jahren 2019 und 2020 mit einem Gesamtvolumen von 4.000 Megawatt auf den Weg gebracht.

Während der Bundesverband Solarwirtschaft die Sonderausschreibungen begrüßt, stoßen auch die angepassten Vergütungskürzungen weiterhin auf Kritik. Dazu Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: Im Dunkeln bleibt, warum die Bundesregierung den Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern bremst. Die hier geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen wurden von der Koalition leider nur geringfügig gedämpft und müssen künftig unterbleiben.“ Mit Blick auf die parlamentarische Arbeitsgruppe, die weitere Themen erörtern soll, forderte Körnig, dass diese nun gefordert sei, Marktbarrieren für die solare Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren schnell zu beseitigen.

Bioenergiebranche sieht positives Signal
Die Vertreter der Bioenergiebranche zeigten sich zufrieden mit zwei wesentlichen Änderungsvorschlägen der Bioenergieverbände, die in das Energiesammelgesetz aufgenommen wurden. Zum einen werde es künftig jährlich zwei Ausschreibungen für Biomasse geben (01.04 / 01.11), während das jährliche Ausschreibungsvolumen auf die beiden Runden aufgeteilt werde. Zum anderen werde die Güllekleinanlagenklasse von 75 kW installierter Leistung auf 75 kW Bemessungsleistung umgestellt und damit wie vorgeschlagen die Umrüstung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise ermöglicht. Darüber hinaus werde u.a. das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Formaldehydbonus adressiert. Allerdings solle die Klarstellung nur unter Vorbehalt gelten, da sie noch von der EU-Kommission genehmigt werden müsse. Insgesamt werten die Bioenergieverbände die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen als positives Signal, merken aber auch an, dass durchaus mehr im Sinne einer beherzten Energiewende möglich gewesen wäre.

BEE: Detailverbesserungen, aber kein großer Wurf
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt die mit der Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg gebrachten Sonderausschreibungen für Wind- und Solaranlagen. Die im laufenden Verfahren erreichten Änderungen stellten indes nur Detail-Verbesserungen dar, während der große Wurf ausblieb. Viele der wichtigen Entscheidungen seien vertagt worden. Dazu gehörten unter anderem konkrete Pläne, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der Erneuerbaren Energie auch bei ihrem Einbezug in den Redispatch gewährleistet werden solle, so der BEE.


Der Bundesrat wird in seiner Plenarsitzung am 14. Dezember 2018 über das nicht zustimmungspflichtige Energiesammelgesetzes beraten.


© IWR, 2018


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