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Weiterbetrieb von Windenergieanlagen rechtzeitig prüfen

© Fotolia© FotoliaHamburg - In diesem Jahr werden tausende Windenergieanlagen in Deutschland ihre Auslegungsdauer von meist 20 Jahren erreichen. Ein Weiterbetrieb über die kalkulierte Laufzeit lohnt sich oft, ist jedoch an Voraussetzungen gebunden.

Der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach dem zwanzigsten Betriebsjahr ist für viele Betreiber eine interessante wirtschaftliche Option. Um die Anlage weiterbetreiben zu können, muss vorab die Sicherheit der Anlage nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Weiterbetrieb ist ein Weiterbetriebsgutachten
In Deutschland sind aktuell mehr als 27.000 Windenergieanlagen am Netz. Viele davon wurden bereits vor dem Jahr 2000 errichtet. Etwa 6.000 bis 8.000 Altanlagen werden bis spätestens 2020 ihr zwanzigstes Betriebsjahr erreichen. Nach ihrer Typenprüfung müssten diese Anlagen nach Ablauf der Betriebsdauer stillgelegt werden. Oft lohnt sich aber ein Weiterbetrieb, da die Anlagen bereits abgeschrieben sind, sich aber noch in einem guten Zustand befinden. Zudem sind Servicepersonal und Betreiber mit der Technik und den Windverhältnissen vertraut. Das als Alternative zum Weiterbetrieb in Frage kommende Repowering der Anlage, d.h. der Austausch alter WEA gegen neue moderne Anlagen, ist aufgrund des baurechtlichen Rahmens genehmigungstechnisch dagegen oft nicht möglich.

Um die Stilllegung nach Ablauf der Betriebsdauer zu vermeiden, können die Betreiber von Altanlagen über ein extern erstelltes Weiterbetriebsgutachten prüfen lassen, ob ihre Anlage technisch in einem so guten Zustand ist, dass sie sicher weiterlaufen kann.

Unterbrechung des Anlagenbetriebs durch rechtzeitige Planung vermeiden
Beim Bundesverband WindEnergie (BWE) sind die vom BWE-Sachverständigenrat anerkannten Mitglieder mit der Berechtigung zur Begutachtung des Weiterbetriebs von Windenergieanlagen an Land gelistet, darunter auch mehrere Fachleute vom TÜV Nord.

Die Weiterbetriebsgutachten bestehen aus einem aus einem analytischen und einem praktischen Teil. Im ersten Teil der Prüfung muss der unabhängige Gutachter unter anderem die Standsicherheit nachweisen. Neben den Wind- und Umgebungsbedingungen des Standorts fließen dabei die Angaben des Herstellers bezüglich Windklasse und Lebensdauer ein. Abschließend wird im ersten Teil die tatsächliche Belastung der Anlagen während ihrer Betriebszeit und mögliche Schwachstellen der Anlage ermittelt.

Wenn nach dem analytischen Part des Gutachtens nichts gegen einen Weiterbetrieb der Anlage spricht, wird die Anlage im praktischen Teil der Prüfung vor Ort auf den sicheren Anlagenbetrieb hin untersucht. Auf diese Grundlage wird anschließend das anlagen- und standortspezifische Potenzial für den Weiterbetrieb festgelegt. Werden vor Ort im praktischen Teil der Analyse dagegen erhebliche Mängel festgestellt, kann es auch zur Empfehlung des Rückbaus der Anlage kommen.

Da das Gutachten für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren nicht mit der wiederkehrenden Prüfung zu vergleichen ist, sondern als eigenständige Analyse weitaus aufwändiger ist, empfiehlt Silvio Konrad, verantwortlicher Geschäftsführer für den Energiesektor im Geschäftsbereich Industrie Service bei TÜV Nord, Besitzern von Altanlagen, das Gutachten rechtzeitig anzugehen, um einen unterbrechungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen weiterhin zu gewährleisten.

© IWR, 2019


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10.01.2019

 



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