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Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein stockt

© Fotolia© FotoliaKiel - Am 3. Januar 2019 endete die Beteiligungsfrist zum 2. Entwurf der Windkraftplanung der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Aufgrund der Vielzahl an Einwendungen wird wohl ein 3. Planentwurf erarbeitet. Das bringt die Landesregierung unter Zeitdruck.

Seit 2015 stockt der Windenergieausbau in Schleswig-Holstein, nachdem die Landesregierung nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) ein Moratorium erlassen hat. Mit dem jetzt angekündigten neuen Entwurf zur Windkraftplanung rücken eine nochmalige Verlängerung des Moratoriums und die Folgen für den weiteren Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein in den Fokus.

2. Entwurf zur Landesplanung in Schleswig-Holstein stößt auf Gegenwind
In Schleswig-Holstein werden neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie aufgestellt. Damit soll die Windenergie-Flächenplanung im Land neu ausgerichtet werden. Dies war notwendig geworden, weil das OVG in Schleswig im Januar 2015 einige der 2012 in Kraft getretenen Regionalplan-Teilfortschreibungen zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt hatte. Die Landesplanung hatte im August 2018 den zweiten Entwurf für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie veröffentlicht. Am 3. Januar 2019 endete die zweite Anhörung. Insgesamt 5.200 Stellungnahmen wurden eingereicht, die in der Folge nun bewertet und später veröffentlicht werden sollen.

3. Planungsentwurf und Verlängerung des Moratoriums angekündigt
Angesichts der Vielzahl an Einwendungen wird die Landesplanung wohl einen 3. Planentwurf erarbeiten. Das gab Staatssekretärin Kristina Herbst im Rahmen einer Kabinettssitzung bekannt: Dieser 3. Entwurf soll bis spätestens Ende 2019 erstellt werden und unmittelbar danach in eine erneute Anhörung gehen“, so Herbst. Um den Ablauf eines geordneten Planungsprozesses zu gewährleisten, werde die Landesregierung dem Landtag vorschlagen, das im Sommer 2019 auslaufende Moratorium nochmalig zu verlängern. Sie geht davon aus, dass je nach Ausgang des Anhörungsverfahrens zum 3. Planentwurf die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Sachthema Wind im Sommer 2020 zur ersten Lesung in den Landtag gehen wird, so Herbst weiter.

Bestandskraft einer Verlängerung des Moratoriums vor Gericht ungewiss
Die Verlängerung des Moratoriums könnte sich jedoch zu einem Knackpunkt des weiteren Planungsprozesses erweisen, da aus Sicht der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein mit Klagen vor dem OVG Schleswig zu rechnen ist. Das Gericht müsste dann prüfen, ob eine nochmalige Verlängerung des Moratoriums zulässig ist. Sollte das Gericht eine weitere Verlängerung als unverhältnismäßig ablehnen, rechnen sich zumindest die Betreiber rund Investoren Chancen aus, die auf Flächen bauen wollen, die vor der vom OVG gekippten Landesplanung als Vorranggebiete eingestuft waren. Sie könnten dann ihre Projekte noch vor Verabschiedung der endgültigen Landesplanung realisieren.

Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein seit 2014 eingebrochen
Seit Beginn des Moratoriums ist der Ausbau der Windenergie an Land in Schleswig-Holstein stark eingebrochen. Wurden 2014 noch Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 1.300 MW installiert, so waren es 2016 nur noch rd. 650 MW und 2017 etwa 550 MW. Nach den bislang vorliegenden Zahlen der Bundesnetzagentur wurden im letzten Jahr 2018 bis Ende November in Schleswig-Holstein nur noch Anlagen mit einer Leistung von 120 MW in Betrieb genommen.

© IWR, 2019


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