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Weiter Flaute bei Windenergie: Ergebnisse der Wind- und Solar- sowie Bioenergie-Ausschreibung

© Fotolia© FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse aus der gemeinsamen Ausschreibung der Solar- und Windenergieanlagen an Land sowie der Ausschreibung für Biomasseanlagen bekannt gegeben. Die Ergebnisse bei der Windenergie und der Bioenergie sind ernüchternd.

Bei der jüngsten gemeinsamen Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen zum Gebotstermin 01.11.2019 haben nur Solaranlagen einen Zuschlag erhalten. Gebote für Windenergie-Projekte wurden erst gar nicht eingereicht. Bei der Bioenergie hat das Interesse an der Ausschreibung gegenüber dem Gebotstermin 01.04.2019 zwar etwas angezogen, bleibt aber weit unter der ausgeschriebenen Menge.

Interesse an Solarprojekten bleibt groß - keine Windenergie-Projkete
Obwohl zum Gebotstermin 01. November 2019 eine gemeinsame Ausschreibung für Solarenergie- und Windenergieanlagen an Land ausgelobt wurde, haben nur Solarprojekte einen Zuschlag erhalten. Der Grund liegt in fehlenden Geboten für Windenergieanlagen: Wie bei der letzten gemeinsamen Ausschreibung mit Gebotstermin 01. April 2019 wurden in diesem Segment auch dieses Mal keine Windenergie-Gebote eingereicht. Insgesamt wurden 103 Gebote für Solaranlagen mit einem Gesamtleistungsvolumen von 514,02 Megawatt (MW) bei der BNetzA abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 200 MW war damit deutlich überzeichnet.

Bezuschlagt von der Bundesnetzagentur wurden 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202,59 MW. Die in den bezuschlagten Geboten angegebenen Flächen verteilen sich auf acht Bundesländer. 20 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Bayern (76,12 MW). Dahinter folgen fünf bezuschlagte Gebote für Flächen in Rheinland-Pfalz (33,97 MW) und vier bezuschlagte Gebote in Schleswig-Holstein (31,50 MW). Je zwei Gebote wurden für PV Freiflächenanlagen in Baden-Württemberg (18,16 MW), Mecklenburg-Vorpommern (20,00 MW) und Sachsen-Anhalt (14,50 MW) bezuschlagt. Brandenburg (7,25 MW) und Hessen (1,10 MW) können jeweils auf ein bezuschlagtes Gebot. In der Ausschreibungsrunde mussten 13 Gebote mit einer Gebotsmenge von 86,22 MW aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Diese Fehler wären nach BNetzA-Angaben vermeidbar gewesen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,74 ct/kWh (Vorrunde 4,50 bis 6,10 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5,66 ct/kWh) leicht gefallen. Der Wert liegt wiederum oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 ct/kWh).

Ausschreibungen für Biomasseanlagen deutlich unterzeichnet
In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133,29 MW ausgeschrieben. Es wurden 56 Gebote mit 76,80 MW eingereicht. Damit verbleibt die Leistung der eingegangenen Gebote zwar deutlich unter dem ausgeschriebenen Volumen, ist aber bezogen auf die auf Gebotsmenge etwa dreimal höher als in der Vorrunde (20 Gebote / 27,33 MW) im April 2019. Bezuschlagt wurden in der Bioenergie-Ausschreibung 50 Gebote mit einem Leistungsvolumen von 56,73 MW, darunter eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.

Die nächsten Ausschreibungstermine 2019 und 2020
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020.


© IWR, 2019


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