Windbranche.de

Das Branchenportal rund um die Windenergie

BSH legt Grundlagen für weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie vor

© Adobe Stock© Adobe StockHamburg - Anfang Dezember hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie RWE grünes Licht für den Bau des Offshore-Windparks Kaskasi II in der Nordsee gegeben. Nun folgen weitere wichtige Zwischenschritte für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland.

Im Jahr 2017 wurde in Deutschland im Bereich der Offshore-Windenergie ein Systemwechsel vollzogen. Seitdem ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf der Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) für die zentrale Entwicklung und Voruntersuchung von Flächen für die Offshore-Windenergie zuständig. Im Rahmen des Gesamtprozesses übernimmt das BSH dabei in einem gestuften Verfahren den Planungs- und Entwicklungsprozess bis zur Ausschreibung der Flächen. Das BSH hat jetzt den Flächenentwicklungsplan 2020 vorgelegt und per Rechtsverordnung die Voraussetzung zur Ausschreibung von 1.000 Megawatt (MW) neuer Offshore-Windenergieleistung geschaffen.

BSH veröffentlicht Flächenentwicklungsplan für Ausbauziel von 20 GW bis 2030
Das BSH hat den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2020 und die Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Die Festlegungen des FEP erfolgen basierend auf dem kürzlich in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Offshore-Ausbauziel von 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Das BSH legt mit dem FEP für die Jahre ab 2026 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Es legt zugleich fest, wann und wie diese Flächen auch unter technischen Gesichtspunkten an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Im Rahmen der für den FEP durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat. Erstmals legt das BSH in dem neuen FEP auch sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche fest. In diesen Bereichen sollen innovative Energiegewinnungsformen beispielsweise für die Wasserstoffproduktion ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz erprobt werden.

BSH erlässt erstmals Rechtsverordnung zur Eignung von Offshore-Wind-Flächen
Neben dem FEP hat BSH am 15. Dezember 2020 die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erlassen und damit die Eignung der FEP-Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt. Die Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV) wurde gestern (21.12.2020) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Feststellung der Eignung ist wesentliche Voraussetzung für die Ausschreibung von Offshore-Windenergie-Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Aufgrund der 1. WindSeeV können nunmehr Flächen mit einer zu Leistung von knapp 1 Gigawatt (insgesamt 958 MW) zur Ausschreibung gebracht werden. Gemäß Festlegungen im FEP soll die Ausschreibung der drei Flächen im Jahr 2021 erfolgen.

Die Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der deutschen AWZ der Nordsee, etwa 30 bis 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln. Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 km nordöstlich von Rügen. Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Das BSH hat die drei Flächen gemäß WindSeeG zuvor umfassend im Hinblick auf ihre Eignung für die Offshore-Windenergie-Nutzung untersucht und dabei Belange wie den Schutz der Meeresumwelt und der Schifffahrt geprüft und entsprechende Maßnahmen für die spätere Umsetzung vorgeschrieben.

© IWR, 2020


Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft
Offshore Windenergie: Anhebung des Offshore-Ziels 2030 abgeschlossen
Ausbau der Offshore Windenergie in Deutschland stockt – Branche blickt nach vorn
BSH veröffentlicht Entwicklungsplan Offshore-Windenergie
RWE erhält grünes Licht für deutschen Offshore Windpark und vermarktet belgischen Windstrom
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht IT?Projektmanagerin / IT?Projektmanager (w/m/d) Energiedatenmanagement
Firem Profil: Deutsche Windtechnik AG
Hauptversammlung
Online Pressemappe der Deutschen Windtechnik

22.12.2020

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen