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Atomausstieg: Bundesregierung zahlt Energiekonzernen Milliarden-Summe

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Der jahrelange Streit zwischen der Bundesregierung und den großen Betreibern von Kernkraftwerken ist zu Ende. Die Bundesregierung wird den Energiekonzernen einen Ausgleich von 2,4 Mrd. Euro zahlen.

Die Bundesregierung und die Energieversorger EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall haben ihre Rechtsstreitigkeiten zum Atomausstieg beigelegt und sich auf eine milliardenschwere Ausgleichszahlung verständigt. Die Energiekonzerne verpflichten sich sämtliche anhängigen Klageverfahren zurückzunehmen und auf weitere Klagen zu verzichten.

Energiekonzerne erhalten 2,428 Mrd. Euro für Atomausstieg
Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energiekonzernen EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und auf die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt insgesamt einen Ausgleich in Höhe von 2,428 Mrd. Euro. Die Einigung hat keine Folgen für den Atomausstieg.

Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 festgestellt - den Atomausstieg selbst hatte das Gericht bestätigt. Zwischen den Beteiligten herrschte seit Längerem Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.

Großteil der Zahlungen geht an Vattenfall - EU-Kommission muss zustimmen
Im Einzelnen bedeutet die Einigung zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen, dass Vattenfall Zahlungen von 1,425 Mrd. Euro erhält. RWE erhält 880 Mio. Euro, an EnBW gehen 80 Millionen Euro und an E.ON /PreussenElektra 42,5 Mio. Euro. Die Zahlungen dienen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, die die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können (RWE und Vattenfall). Andererseits sollen Investitionen ausgeglichen werden, die die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten, die dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung nach den Ereignissen von Fukushima entwertet wurden (EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE).

Die Ausgleichszahlungen sowie die weiteren Eckpunkte der Einigung stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Unternehmen. Sie sollen in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt werden. Die Energiekonzerne werden kurzfristig die anhängigen Gerichtsverfahren zum Ruhen bringen. Die endgültige Regelung soll durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages (das 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) erfolgen. Zudem muss die EU-Kommission die Einigung noch unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten prüfen und Grünes Licht geben.

Welche Atomkraftwerke in Deutschland noch abgeschaltet werden
In Deutschland waren Ende 2020 noch 6 Atomkraftwerke mit einer Gesamtleistung von rd. 8.550 MW am Netz, die bis Ende 2022 vom Netz gehen. Im laufenden Jahr 2021 werden die Kraftwerke Grohnde (1.430 MW), Gundremmingen C (1.344 MW) und Brokdorf (1.480 MW) abgeschaltet. 2022 folgen dann noch Neckarwestheim 2 (1.400 MW), Isar II (1.485 MW) und Emsland (1.406 MW).

Hintergrund zum Atomausstieg
Die Bundesregierung hatte den im Jahr 2002 beschlossenen Atomausstieg im Jahr 2010 zunächst aufgehoben und die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert, im Durchschnitt um 12 Jahre. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 hat die Bundesregierung die Laufzeitverlängerungen dann wieder zurückgenommen und den Ausstieg aus der Atomenergie mit der beschleunigten Stilllegung der Kraftwerkskapazitäten beschlossen.

© IWR, 2021


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05.03.2021

 



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