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Stimmen zu den EEG-Beschlüssen der Bundesregierung

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Die Bundesregierung hat sich auf einige offene Punkte in der Erneuerbaren-Gesetzgebung geeinigt. Die Grünen und Vertreter von Energieverbänden sehen die Anpassungen kritisch.

Die Bundesregierung hat sich auf Anpassungen beim EEG, Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Energiewirtschaftsgesetz verständigt. Konkret beschlossen wurde eine Anhebung der Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022, bei der Photovoltaik von 1,9 Gigawatt auf 6 Gigawatt und bei der Windenergie an Land von 2,9 Gigawatt auf 4 Gigawatt. Vorgesehen sind außerdem eine stärkere Beteiligung der Kommunen und Änderungen bei der Funknavigation. Des Weiteren haben sich die Regierungskoalitionen auf eine Deckelung der EEG-Umlage verständigt, in den Jahren 2023 und 2024 soll sie höchstens 5 Cent/kWh betragen. Beschlossen wurde auch, das Bundesimmissionsschutzgesetz und Energiewirtschaftsgesetz für mehr Repowering und bessere Bedingungen für Speicher zu ändern. Bei Grünen und Energieverbänden überwiegt die Kritik.

Grüne: Koalition bleibt weit hinter Möglichem und Nötigem zurück
Aus Sicht der Grünen sind die angekündigten Änderungen unzureichend. "Was die Koalition jetzt als Durchbruch bei den festgefahrenen Verhandlungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verkaufen will, ist nicht mehr als ein Minimum an notwendigen Korrekturen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer und die Sprecherin für Energiepolitik Julia Verlinden. Die Branche warte seit über einem Jahr auf ein klares Investitionssignal für den schnelleren Ausbau von Wind- und Solarenergie. Doch der Planungshorizont dieser Regierung komme nicht über das nächste Jahr hinaus. Das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 bleibe ebenso außen vor wie die angekündigte Reduktion der EEG-Umlage, kritisieren die beiden Grünen-Politiker. Einfache Maßnahmen, wie etwa die verbindliche Reduzierung der Abstände von Windrädern zu Radaranalgen auf international übliche Standards, blieben auch mit dieser Einigung ungeklärt. „Damit bleibt Schwarz-Rot erneut weit hinter dem Möglichen und Nötigen in Sachen Energiewende zurück“, so das Fazit von Krischner und Verlinden.

BDEW und VKU kritisieren Verschiebung zentraler Entscheidungen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) sehen positive Ansätze der Bundesregierung. Beide Verbände fordern aber mehr Anstrengungen an und weitere Schritte. „Es ist erfreulich, dass die Regierungskoalition beschlossen hat, die Ausschreibungsvolumina für die Windenergie an Land sowie für Photovoltaik im Jahr 2022 zu erhöhen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Erhöhte Ausschreibungsvolumina ergeben allerdings nur Sinn, wenn ausreichend Flächen für neue Anlagen zur Verfügung stehen. Dazu müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und mit Blick auf die Windenergie das Natur- und Artenschutzrecht angepasst werden. Was weiterhin fehle, sei die längst überfällige langfristige Erhöhung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien insbesondere auch mit Blick auf die beschlossenen höheren EU-Klimaziele, so Andreae weiter.

Auch VKU Chef Ingbert Liebing fordert eine Anhebung der Ausbaupfade, da größere Ausbaumengen gerade vor dem Hintergrund eines in den kommenden Jahren durch immer mehr Elektroautos und Wärmepumpen steigenden Stromverbrauchs sowie aufgrund der höheren europäischen Klimaschutzziele dringend notwendig seien. „Um mehr Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen, ist die Einigung zu den sogenannten „Drehfunkfeuern“ als isolierte Maßnahme und ein Baustein sinnvoll. Sie ist aber eben nur ein Puzzlestück“, kritisiert Liebing. Die Einigung zu einer weiteren Absenkung der EEG-Umlage zu Lasten des Bundeshaushalts sei zwar zu begrüßen, ersetze aber nicht die dringend erforderliche grundsätzliche Reform des Abgaben- und Umlagesystems. „Summa summarum beinhaltet die heutige Einigung gute Korrekturen für die unmittelbare Zukunft. Die großen Entscheidungen werden aber in die kommende Wahlperiode verschoben“, so das Fazit von Liebing.

BEE fordert grundlegende Änderung des Strommarktdesigns
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert die fehlende Anpassung der Ausbaumengen und -pfade bis 2030 für Erneuerbare Energien entlang der europäischen Klimaschutzvorgaben im EEG. „Dies sollte bereits im 1. Quartal erfolgen und steht immer noch aus. Das neue Ziel von 55 Prozent Treibhausgas-Minderung entspricht für Deutschland einer Minderung von 65 Prozent im Jahr 2030 gegenüber 1990. Dafür braucht es eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien über alle Sektoren um den Faktor 2,4“, so BEE Präsidentin Dr. Simone Peter.

Bereits im vergangenen Jahr hätten die Folgen der Corona-Krise die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren in einer steigenden EEG-Umlage mündeten. „Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf Erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen“, so Peter weiter.


© IWR, 2021


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