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Zertifizierungs-Verfahren der Nord Stream 2 AG vorläufig ausgesetzt - Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Methan-Emissionen

© Nord Stream 2 / Nikolai Ryutin© Nord Stream 2 / Nikolai RyutinBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber vorläufig ausgesetzt und die Inbetriebnahme der Pipeline damit erst einmal gestoppt. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Nord Stream-Projekt wurde dagegen abgewiesen.

Kurz vor der Ziellinie muss das Projekt Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in die Verlängerung. Die BNetzA ist bei der Prüfung zur Zertifizierung der Betreibergesellschaft zu der Einschätzung gekommen, dass die Voraussetzungen dafür derzeit nicht gegeben sind. Vorerst gescheitert ist die DUH mit ihrer Klage zur Prüfung der Klimawirkungen von Nord Stream 2, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht Greifswald abgelehnt wurde.

Nord Stream 2 AG kündigt Gründung einer Tochtergesellschaft nach deutschem Recht an
Damit die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in Betrieb gehen kann, muss die Betreibergesellschaft Nord Stream 2 AG zertifiziert sein. Diese Zertifizierung ist nach Angaben der Bundesnetzagentur derzeit jedoch nicht möglich. Das teilte die Regulierungsbehörde gestern (16.11.2021) mit. Zur Begründung führt die BNetzA an, dass sie nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt sei, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht komme, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist.

Die in Zug in der Schweiz ansässige Nord Stream 2 AG, hinter der der russische Energiekonzern Gazprom steht, habe sich nunmehr entschlossen, nur für den für den deutschen Teil der Leitung eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht zu gründen, die Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline wird und diese betreibt.

Das Zertifizierungsverfahren bleibt nach Angaben der BNetzA nun so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die BNetzA ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und der Europäischen Kommission zur Stellungnahme übermitteln. Diese hat dann wieder bis zu vier Monate Zeit für eine Überprüfung. Danach stünden der BNetzA weitere zwei Monate für die endgültige Zertifizierung zu.

Oberverwaltungsgericht weist Klage der Umwelthilfe ab- weitere rechtliche Schritte angekündigt
Die Klimawirkung des größten fossilen Energieprojekts Europas bleibt dagegen weiter ungeprüft. Eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald gestern (16.11.2021) zurückgewiesen. Mit der Klage gegen das Bergamt Stralsund als eine der zuständigen Genehmigungsbehörden wollte die DUH eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung erreichen. Dies ist aus Sicht der Umweltorganisation erforderlich, weil nach der Genehmigung der Pipeline neue Erkenntnisse über Umfang und Wirkung von Methan-Emissionen aus der Erdgas-Lieferkette bekannt wurden. Im bisherigen Genehmigungsverfahren habe das allerdings gar keine Rolle gespielt, so die DUH.

Im Zuge der Verhandlungen hatte das Gericht der DUH sowie der Nord Stream 2 AG einen Vorschlag für eine einvernehmliche Einigung unterbreitet: Demnach sollte die Nord Stream 2 AG eine unabhängige Überprüfung der Methan-Emissionen zulassen. Dies lehnte der Anwalt des Unternehmens jedoch ab, während sich die DUH nach eigenen Angaben auf diesen Vorschlag eingelassen hätte.

„Beim Weltklimagipfel in Glasgow hat sich Deutschland noch öffentlichkeitswirksam dem „Global Methane Pledge“ angeschlossen - und jetzt sollen bei der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 klimaschädliche Methan-Lecks aus der gesamten Erdgas-Lieferkette ignoriert werden? Das torpediert sämtliche Klimaschutz-Bemühungen“, kritisiert Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH und kündigt an, alle rechtlichen Möglichkeiten zum Stopp der Pipeline auszuschöpfen.


© IWR, 2021


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17.11.2021

 



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