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Februar-Ausschreibung Wind an Land stark unterzeichnet - PV-Ausschreibung verfehlt Zielmarke knapp

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen „Windenergie an Land“ sowie „Solarenergie“ zum Gebotstermin 1. Februar 2023 erteilt. Bei der Windenergie ergibt sich trotz Anhebung des Höchstwertes das gewohnte Bild, bei der Solarenergie zeichnet sich eine Erholung ab.

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solaranlagen des zweiten Segmentes) der ersten Ausschreibungsrunde 2023 veröffentlicht. Während bei der Wind-Ausschreibung das eingereichte Volumen deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen bleibt, ist die Solarausschreibung nur leicht unterzeichnet.

Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land nur zur Hälfte befüllt
Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 MW im Bereich Windenergie an Land wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW eingereicht. Damit wurde trotz Anpassung der Höchstwerte durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) nur etwa die Hälfte des Ausschreibungsvolumens befüllt. Sieben Gebote mit einer Leistung von rd. 61 MW wurden von der BNetzA wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen, so dass insgesamt 119 eingereichte Gebote mit einer Leistung von 1.441,2 MW einen Zuschlag erhalten haben.

Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh bleibt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert.

„Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“", kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller das Ausschreibungsergebnis.

BWE: Unterzeichnung Ergebnis der Nachwehen des Vorjahres, Genehmigungstempo hinkt hinterher
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht die Gründe für die Unterzeichnung der Onshore-Windenergieausschreibung in anhaltenden Lieferschwierigkeiten für einzelne Komponenten sowie Unsicherheiten des vergangenen Jahres. Hinzu kommt, dass zur Ausschreibung Projekte zugelassen waren, die bis zum 4. Januar dieses Jahres eine Genehmigung erhalten hatten. Dieses Genehmigungsvolumen beziffert der BWE mit 2.700 MW. Damit wäre es rein rechnerisch gar nicht möglich gewesen, das ausgeschriebene Volumen zu füllen. Die Länder hätten es im vergangenen Jahr versäumt, Projekte in einem ausreichenden Umfang neu zu genehmigen, so der Verband.

„Zentrale Komponenten für den Betrieb von neuen Anlagen, zum Beispiel Umspannwerke, Transformatoren und Verkabelung haben aktuell Lieferzeiten von mehr als 36 Monaten. Damit lägen die Projekte über der Frist, ab der eine Pönalenzahlung fällig wird. Projektierer befinden sich also in einer wirtschaftlich schwierigen Situation“, so BWE-Präsident Hermann Albers. Zudem habe die Diskussion über die genaue Ausgestaltung der Abschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes spürbar dazu geführt, dass Unternehmen sich mit Investitionsentscheidungen zurückgehalten haben. Zusammenfassend lasse sich feststellen, dass die Ausschreibungsrunde geprägt war von den Nachwehen des Vorjahres, kritisiert Albers.

Ausschreibung für PV-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden – NRW im Bundesländerranking führend
Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war im Gegensatz zur Wind an Land-Ausschreibung nur leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 217 MW, eingereicht wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW. Da sieben Gebote mit einer Leistung von 18 MW aufgrund von Formfehlern durch die BNetzA ausgeschlossen wurden, konnten insgesamt 87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW bezuschlagt werden.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen in dieser Runde zwischen 9,00 ct/kWh und dem Höchstwert von 11,25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 10,87 ct/kWh.

Regional nach Bundesländern differenziert entfielen die meisten Zuschläge auf Projekte in Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge / 36 MW), gefolgt von Brandenburg (11 Zuschläge / 20 MW), Baden-Württemberg (9 Zuschläge / 19 MW), Bayern (8 Zuschläge / 19 MW) und Niedersachen (8 Zuschläge / 15 MW).

Fahrplan weitere Wind- und Solar-Ausschreibungen
Die Gesamtausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land liegt im Jahr 2023 nach dem EEG mit 12.840 MW um mehr als das Doppelte höher als im Jahr 2022 mit 5.332 MW. 2023 sieht das Gesetz vier Ausschreibungen von je 3.210 MW vor, 2022 waren es vier Ausschreibungen von je 1.333 MW. Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2023 statt.


© IWR, 2023


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02.03.2023

 



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