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EEG-Novelle: Was die EU-Kommission wirklich stört

Münster - Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet. Damit steht das EEG nach 2001 bereits zum zweiten Mal auf dem Prüfstand der EU.

Während das EEG (Stromeinspeisungsgesetz) im Jahr 2001 noch als EU-konform eingestuft wurde, lassen die aktuellen Signale aus Brüssel für das neue Verfahren möglicherweise eine andere Entscheidung erwarten. Was also hat sich seit dem letzten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geändert?

EuGH bestätigt EEG im Jahr 2001: Keine unerlaubte Beihilfe
Im sog. Preussenelektra-Urteil entschied der EuGH 2001, dass das EEG (Stromeinspeisungsgesetz) keine unerlaubte Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstelle (Rechtssache C-379/98). Damals stand der EEG-Vergütungsmechanismus auf dem Prüfstand, insbesondere die Verpflichtung privater Energieversorgungs-Unternehmen (EVU) zur Abnahme von regenerativ erzeugtem Strom zu festgelegten Mindestpreisen. Der EuGH kam seinerzeit zu der Gesamt-Einschätzung, dass keine unerlaubte staatliche Beihilfe vorliege. Außerdem sah das Gericht im deutschen Einspeisevergütungssystem auch keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Selbst wenn ausländischer Strom durch das deutsche Verfahren diskriminiert werde, sei dies durch Umweltbelange zu rechtfertigen, so urteilte der EuGH im Jahr 2001.

EEG-Novelle 2014: Industrierabatte hebeln EEG aus
Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission ihre Einschätzung geändert. Sie geht mittlerweile sehr wohl davon aus, dass es sich bei dem EEG 2012 um eine staatliche Beihilfe handeln könnte. Was also hat sich seit 2001 aus EU-Kommissions-Sicht geändert?

  • Auf der EEG-Prüfliste der EU-Kommission stehen im aktuellen Verfahren die drei zentralen EEG-Module Vergütungsmechanismus, Grünstromprivileg sowie die Besondere Ausgleichsregelung für die Industrie. In ihrem Beschluss kommt die EU-Kommission zu der Einschätzung, dass die ersten beiden Regelungen weiterhin als binnenmarktkonform angesehen werden können, da sie der Verbesserung der Umweltstandards in der EU dienten und somit erlaubte Beihilfen darstellten.

  • Den Stein des Anstoßes stellen dagegen die immer stärker ausufernden Rabatte auf die EEG-Umlage für die Industrie im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung dar. Im Hinblick auf die EEG-Reform wurden die von der EU im April 2014 vorgestellten neuen Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien von der Bundesregierung zwar berücksichtigt. Unwahrscheinlich ist allerdings, dass die EU-Kommission die bislang geltenden EEG-Rahmenbedingungen für die Besondere Ausgleichsregelung als EU-konform einstuft. Offen ist damit auch die Frage um eine Rückzahlung der dann u.U. zu Unrecht erteilten Industriebefreiungen.

Dreh- und Angelpunkt ist die "Besondere Ausgleichsregelung": immer mehr Firmen werden vom Stromverbraucher subventioniert
Die Zahl der EEG-umlagebefreiten Unternehmen (Besondere Ausgleichsregelung) ist in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Die EU-Kommission zweifelt offenbar daran, dass das EEG nur dem Umweltschutz dient. Wegen der stark gesunkenen Stromeinkaufspreise an der Börse auf Grund des hohen Anteils erneuerbarer Energien und der zusätzlichen EEG-Befreiung der Industrie kann die "Besondere Ausgleichsregelung" als Subventionierung bzw. nicht erlaubte Beihilfe für die deutschen Industrie-Unternehmen gewertet werden. Das ist der entscheidende Knackpunkt an der EEG-Reform.

Hintergrund-Infos: Verbraucher zahlen 5 Milliarden Euro mehr an EEG-Umlage für die befreiten Industrieunternehmen
Während 2012 noch etwa 730 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit waren, hat sich die Zahl 2013 mit einem Anstieg auf über 1.700 Unternehmen mehr als verdoppelt, 2014 sind bereits rd. 2.100 Unternehmen privilegiert. Die Beihilfe-Summe für diese Unternehmen durch die übrigen Stromkunden summiert sich allein für das Jahr 2014 mittlerweile auf 5 Milliarden Euro (2013: 4 Milliardn Euro). Das bedeutet: Die Stromverbraucher zahlen demnach 1 Milliarde Euro mehr an EEG-Umlage nur für die befreiten Industrieunternehmen. Die aktuelle Debatte um die EEG-Novelle (Kostendeckelung, Vergütungsabsenkung, Eigenverbrauch und Sonnensteuer) haben letztendlich nur davon abgelenkt, die Industriebefreiungen noch weiter in die Höhe zu treiben. In der Konsequenz wird die EEG-Umlage damit auf immer weniger EEG-Umlagezahler verteilt. Die Folge: Die EEG-Umlage steigt immer höher, obwohl der reine Umlagebetrag (in Milliarden Euro) nahezu konstant bleibt. So ist die EEG-Umlage für die Stromverbraucher von 2013 auf 2014 von 5,28 Cent / kWh auf 6,24 Cent / kWh gestiegen ist, obwohl die EEG-Kernumlage (d.h. die Zahlung der EEG-Vergütung an die Betreiber abzüglich der Einnahmen durch den Verkauf des EEG-Stroms an der Börse) nach vorläugien Angaben in beiden Jahren mit rd. 16 Mrd. Euro gleich geblieben ist.

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© IWR, 2014

27.06.2014

 



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