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Bayern beschließt umstrittene Abstandsregelung für Windkraftanlagen

München – Am Mittwochnachmittag (12.11.2014) hat der Bayerische Landtag eine neue Abstandsregelung für Windenergieanlagen beschlossen. Der Alleingang, den Bayern damit beschreitet, wurde erst im Sommer auf Bundesebene in Zusammenhang mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch die „Länderöffnungsklausel“ ermöglicht. Doch die Opposition will keine Möglichkeit auslassen, um die neue sogenannte 10-H-Abstandregelung dennoch zu verhindern.

Kern des Gesetzes ist die Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern. Diese soll nach der neuen Regelung das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen. Das bedeutet bei den modernen, oft rund 200 Metern hohen Anlagen, einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Die Opposition sieht darin ein Ausbremsen der Windenergie in Bayern, da somit keinerlei Raum mehr für Energie aus Windkraft zur Verfügung stehe. Der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Hermann erklärte jedoch, die Gesetzesänderung sei „kein Windkraft-Verhinderungsgesetz sondern ein Bürgerbeteiligungsgesetz“.

Opposition scheitert an absoluter Mehrheit
Alle bisherigen Bemühungen der Opposition, im Rahmen der Landtagsdebatte gegen die 10-H-Regelung vorzugehen, scheiterten. Sämtliche Anträge der Opposition wurden abgelehnt und die Versuche, die Entscheidung über die Geschäftsordnung weiter nach hinten zu verlegen wurden durch die absolute Mehrheit der CSU-Regierung zerschlagen. Einzig die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof bleibt der Opposition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Wählern noch als Option. Und diese soll auch genutzt werden.

70 bis 80 Prozent der Bürger befürworten Windenergie
Thorsten Glauber von den Freien Wähler nannte die Politik der Landesregierung in Bayern eine „Basta-Politik“. Die Regierung wolle keinen Dialog. Elf von zwölf Sachverständigen hätten empfohlen dieses Gesetz so nicht durchzusetzen. Dieses Gesetz setze die Planungssicherheit der Kommunen außer Kraft.

Martin Stumpfig (Bündnis 90/Die Grünen) beklagt, dass der vor kurzem vorgestellte Weltklimabericht an der Regierung in Bayern vorbeigehe. Bis jetzt wäre noch kein „Fahrplan“ zur Energiewende in Bayern vorgelegt worden. Die Regierung gäbe außerdem keine Alternative vor. Man würde sich auf einen Dialog einlassen, wenn die Regierung sagen würde: Wir wollen weniger Windkraft, dafür aber mehr Solarenergie, Biogas etc. Es würden nur die Wahlversprechen von Herrn Seehofer zählen, aber nicht die Bürger. 70 bis 80 Prozent der Bürger seien für die Windenergie. Das Gesetz lasse die Kommunen im Regen stehen und verstoße gegen die kommunale Planungshoheit.

CSU handelt aus Überzeugung
Die Möglichkeit dieser Gesetzesänderung basiert auf einer im Koalitionsvertrag der jetzigen schwarz-roten Bundesregierung ausgehandelten Klausel, die den Ländern den Eingriff in das Baurecht erlaubt, welches eigentlich Bundessache ist. Erwin Huber (CSU), Vorstand des Wirtschaftsausschusses betonte mit einem Lächeln: „Die Verhandlungen darüber seien nicht leicht gewesen“, jedoch habe die SPD dieser Ermächtigung mit dem Wissen über die Verwendung im Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Dass die CSU aus Gehorsam zu Ministerpräsident Seehofer handle, wies Huber zurück. „Wir stimmen aus Überzeugung und nicht aus Gehorsam dieser Gesetzesänderung zu“.

Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof
Natascha Kohnen von der SPD nannte die Handlungen der Regierung „verlogen“. Die Kommunen hätten momentan Selbstbestimmung. Diese abzuschaffen sei „der Hammer“. Kohnen weiter: „Die Wirtschaftsverbände wollen Klarheit haben, wohin es mit der Energiewende in Bayern geht“.

Die Opposition und die Windenergieinitiative „Pro Windkraft“ kündigten an, gegen diesen Gesetzesentschluss klagen vor dem Verfassungsgerichtshof einzureichen.

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13.11.2014

 



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