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Europäisches Gericht erklärt EEG 2012 zur Beihilfe

Luxemburg – Das Gericht der Europäischen Union ist in der Frage, ob das deutsche Erneuebare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 staatliche Beihilfen umfasste, zu einem Ergebnis gekommen. Deutschland hatte gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission geklagt und ist damit vorerst gescheitert. Die Grünen im Bundestag sehen in den ausufernden Industriebefreiungen gemäß EEG einen wichtigen Auslöser für die Schlappe.

Deutschland hatte sich gegen die Feststellung der Kommission gewendet, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst und vor dem Gericht der Europäischen Union dagegen geklagt. Doch diese Klage wurde nun abgewiesen. Auch die Richter sind der Auffassung, dass sowohl die Förderung von Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, als auch die Verringerung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfen einzustufen sind. Das aktuell geltende EEG 2014 ist nicht betroffen. Auch kommen laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu.

PreussenElektra-Urteil aus 2001 wird nicht bestätigt
Diese Einschätzung fällt damit anders aus als eine Beurteilung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2001 in der Rechtssache PreussenElektra. Der Grund für die unterschiedliche Bewertung sei, dass sich das EEG 2012 wesentlich von dem Mechanismus unterscheidet, der mit dem vorangegangenen deutschen Gesetz geschaffen worden war. Die Bundesregierung kann nun gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof, der nächsten Instanz, einlegen. Das BMWi kündigte an, das Urteil eingehend auszuwerten und zu prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

In dem heutigen Urteil weist das Gericht alle Argumente zurück, mit denen Deutschland die Nichtigerklärung der Feststellung der Kommission zu erreichen versucht hatte. Das Gericht weist deshalb die Klage insgesamt ab. Die Kommission habe zu Recht angenommen, dass die Verringerung der EEG-Umlage den stromintensiven Unternehmen einen Vorteil im Sinne der Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen verschaffte. Sie befreie diese Unternehmen nämlich von einer Belastung, die sie normalerweise hätten tragen müssen.

Gericht sieht EEG-Umlagegelder als staatliche Mittel an
Zudem sei die Kommission nach Einschätzung der Richter zu Recht zu dem Schluss gelangt, dass im Rahmen des EEG 2012 staatliche Mittel zum Einsatz kamen. Begründet wird diese Beurteilung damit, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten und von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gemeinsam verwalteten Gelder unter dem beherrschenden Einfluss der öffentlichen Hand bleiben. Zudem würden die Befugnisse und Aufgaben der ÜNB den Schluss zulassen, dass sie nicht für eigene Rechnung und frei handeln, sondern als Verwalter einer aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfe, die einer eine staatliche Konzession in Anspruch nehmenden Einrichtung gleichgestellt sind.

Grüne prangern milliardenschwere Subventionen von Atomkraftwerken an
Zum Urteil erklärten die Grünen-Politiker Oliver Krischer, stellvertretender Bundestags-Fraktionsvorsitzender und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik, dass es den erneuerbaren Energien neue Steine in den Weg lege und all jene Länder abschrecke, die in erneuerbare Energien investieren wollen. Besonders abstrus sei, dass das Urteil auf einer Beihilfeleitlinie beruhe, die milliardenschwere Subventionen von Atomkraftwerken in Großbritannien zulässt.

Grüne: Ausufernde Industrieprivilegien haben europäischen Argwohn geschürt
Neben der EU-Kommission, die die Energiewendepolitik in Deutschland und Europa auszuhebeln versuche, habe auch die Bundesregierung kräftig mit dazu beigetragen. „Mit immer weiter ausufernden Industrieprivilegien hat sie den europäischen Argwohn noch geschürt. De facto wurde aus dem EEG eine Subventionsmaschine für die Großindustrie. Dieser Weg war zum Scheitern verurteilt“, so Krischer und Vierlinden. Sie fordern von der Bundesregierung, in Brüssel mit Nachdruck auf eine entsprechende Änderung des Beihilferechts zu drängen.

© IWR, 2016

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10.05.2016

 



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