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NRW-Kabinett beschließt Windkraft-Beschränkung

Düsseldorf – In Sachen Windenergie lautete in Nordrhein-Westfalen das Motto der alten, rot-grünen Landesregierung, dem Windkraft-Ausbau substanziellen Raum zu geben. Doch kurz bevor dieser Ausbau so richtig losgehen konnte, kam die Landtagswahl.

In den vergangenen Jahren unter der rot-grünen Landesregierung mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Klimaschutzminister Johannes Remmel (Grüne) wurde der „substanzielle Raum“ für die Windenergie in aufwendigen Verfahren landesweit ermittelt. Die tatsächliche Realisierung neuer Windparks befand sich in vielen Regionen und Gemeinden bereits auf der Zielgeraden. Daraus wird aber nach dem Regierungs- und Politikwechsel in NRW im geplanten Umfang nichts.

Drastische Reduzierung der potenziellen Windenergie-Flächen
Die neue schwarz-gelbe NRW-Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und dem nun zuständigen Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) will den Windenergieausbau im Land durch restriktive Abstandsregeln stark beschränken. Hohe Investitionen in den vergangenen Jahren laufen damit ins Leere. Aus den bisherigen Ankündigungen der neuen Landesregierung werden nun neue Richtlinien in Form eines angepassten Windenergie-Erlasses beschlossen. Die Windenergiebranche versucht mit allen Mitteln, das allerschlimmste zu verhindern. Experten und Politiker erwarten, dass die neuen Regelungen die zur Verfügung stehende Fläche für Windenergieprojekte um 80 bis 90 Prozent reduzieren könnte.

NRW-Kabinett beschließt neuen Windenergie-Erlass – Verbändeanhörung startet
NRW-Minister Andreas Pinkwart legt den neuen Windenergie-Erlass vor. Damit will er nach eigenen Angaben die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende erhalten. Kernpunkt des neuen Erlasses ist ein Mindestabstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten. Pinkwart will allerdings auch das Repowering, also den Ersatz älterer durch leistungsfähigere Anlagen, unterstützen. Das NRW-Kabinett hat die Änderungen am Windenergie-Erlass von 2015 bereits beschlossen und gibt den Entwurf nun in das Beteiligungsverfahren. Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände können bis zum 20. Oktober 2017 Stellung nehmen. Außerdem gibt es zwei Anhörungen, je eine für Fachbehörden und Verbände. Abhängig von ihrem Umfang wird die Änderung des Windenergieerlasses voraussichtlich Anfang 2018 rechtsverbindlich, teilt das NRW-Wirtschaftsministerium mit. Der Entwurf des neuen Erlasses soll noch heute am Nachmittag veröffentlicht werden, so das Ministerium auf Anfrage von IWR Online.

Windenergiebranche läuft Sturm
Die Windenergiebranche hat ihr Unverständnis bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, zuletzt haben über 60 Branchenunternehmen die "Gemeinsame Erklärung zur Windenergie in NRW" unterzeichnet. Die geplanten Einschränkungen hätten einen massiven Einbruch des Windenergieausbaus ab dem Jahr 2019 zur Folge, heißt es darin. Die Nichtbezuschlagung für NRW-Projekte in der zweiten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeige, dass der Wettbewerb ohnehin schon sehr hart sei. NRW würde bei der Umsetzung der Energiewende weit zurückfallen, wenn die Windenergie in NRW noch zusätzlich benachteiligt wird, so die Erklärung aus der Branche. Rund 18.500 Beschäftigte in NRW sowie das gesamte Großprojekt Energiewende werden demnach gefährdet.

© IWR, 2017


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