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Bundesnetzagentur korrigiert Höchstpreis für Windenergie-Ausschreibungen

© Tim Siegert, batcam.de, Fotolia© Tim Siegert, batcam.de, FotoliaBonn/Berlin – Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für Gebote bei den Windenergieausschreibugen 2018 nach oben korrigiert. Ohne den Eingriff wären keine rentablen Gebote möglich gewesen, so die Begründung. Aus der Branche werden weitere Korrekturen gefordert.

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt und damit die bestehende Regelung korrigiert. Sonderregelungen für Bürgerenergieanlagen hätten den Preis unter ein rentables Niveau fallen lassen.

Gebots-Höchstpreis auf 6,3 Cent festgelegt
Ohne die Festlegung auf 6,3 ct/kWh hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen, argumentiert die Bundesnetzagentur. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5,00 ct/kWh ergeben. Dieser Wert liegt unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom von 5,6 ct/kWh, von dem die Netzagentur ausgeht. Die Behörde befürchtet daher, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.

Homann: Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte führen zu unrentablen Gebotspreisen
„Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bürgerenergieprojekte haben eine um 24 Monate auf 54 Monate verlängerte Realisierungsfrist. Bislang konnten dabei zudem auch Gebote für Projekte ohne Genehmigung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz (BImschG) abgeben werden. Die Branche befürchtet daher, dass viele Bürgerenergieprojekte nicht realisiert werden. Ab 2018 ist für die Teilnahme eine BImschG-Genehmigung erforderlich.

„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt“, führt Homann weiter aus. Nun könnten Preise geboten werden, die eine rentable Anlagen-Errichtung ermöglichten. Die Anpassung soll einen Fadenriss beim Ausbau vermeiden. Ausschreibungen könnten nur bei einem hinreichenden Angebot wirken, so Homann.

Stadtwerke-Verbände begrüßen Korrektur – Sonderausschreibung zur Kompensation gefordert
Stadtwerke und Energieversorger begrüßen den Schritt der Netzagentur, fordern aber weitere Maßnahmen. So sieht Stefan Kapferer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in der Anpassung eine notwendige Korrektur und bezweifelt, dass Bürgerenergieprojekte bei den aktuellen Gebotspreisen umgesetzt werden. Für sie müssen gleiche Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie für andere Marktteilnehmer gelten.

Ähnlich sieht es auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), der vorwiegend kleine und mittlere Versorger repräsentiert. Die massenhaften Nutzung der Bürgerenergie-Ausnahme haben den Preis auf ein ruinöses Niveau sinken lassen. Zur Korrektur fordert der VKU eine einmalige Sonderausschreibung in Höhe von 1.400 Megawatt (MW), um die „baufertigen, genehmigten Windprojekten“, zu kompensieren, die von Bürgerenergie-Projekten ohne BImschG-Genehmigung verdrängt worden seien.

© IWR, 2017


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