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Bundestag beschließt EEG-Änderung für Bürgerenergie-Projekte

© Tim Siegert, batcam.de - Fotolia© Tim Siegert, batcam.de - FotoliaMünster – Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung (08.06.2018) die vom Bundesrat initiierte Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Verbände begrüßen den Beschluss, mahnen aber weitere EEG-Änderungen an.

Noch rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land im August hat der Bundestag jetzt beschlossen, der Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Änderung des EEG zu folgen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für die Vorlage, AfD und Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten.

Bürgerenergiegesellschaften benötigen weiterhin Genehmigung
Mit dem Beschluss des Bundestages zur Änderung des EEG gilt auch für Bürgerenergiegesellschaften künftig weiterhin, dass sie sich nur dann mit Projekten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können, wenn für die Vorhaben bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Diese Regelung war zunächst nur für die ersten beiden Ausschreibungen im Jahr 2018 vorgesehen. Durch den jetzigen Bundestagsbeschluss verlängert sich diese Regelung bis zur Ausschreibungsrunde am 01. Juni 2020.

BDEW: Lücke beim Ausbau wird vermieden
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßt, dass der Bundestag der Initiative des Bundesrats folgt und sich dafür einsetzt, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land zu schaffen. Voraussetzung dafür sei, dass wettbewerbsverzerrende Privilegien für einzelne Bieter abgeschafft werden. Jeder Teilnehmer müsse bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den nächsten zwei Jahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. „Damit ist für die kommenden Ausschreibungsrunden gesichert, dass die bezuschlagten Projekte auch wirklich umgesetzt werden und keine Lücke beim Ausbau entsteht. Ziel muss sein, dass auch dauerhaft für alle Bieter dieselben Voraussetzungen für das Bieterverfahren gelten, nicht nur für die beschlossenen 24 Monate", so Kapferer weiter.

VDMA mahnt weitere Änderungen des EEGs an
Auch der VDMA sieht den Beschluss positiv. VDMA Power Systems Geschäftsführer Matthias Zelinger kommentiert: „Mit der Regelung reagiert der Gesetzgeber auf eine unserer Kernforderungen zur Reparatur des Ausschreibungssystems für Wind an Land. Darüber hinaus ist es aber wichtig, dass die offenen Punkte zu KWK, dem 65%-Ausbaupfad sowie die Sondervolumina für Wind geregelt werden. Die deutsche Industrie braucht Planungs- und Investitionssicherheit.“


© IWR, 2018


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