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EEG-Konto erreicht erstmals 6 Milliarden-Überschuss

© Fotolia© FotoliaMünster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom klettern die Milliarden-Überschüsse immer weiter in die Höhe. Jetzt wurde die neue Rekordmarke von 6 Milliarden Euro an Guthaben erreicht.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Stand vom 31.03.2019 liegt vor: Gegenüber dem Vormonat Februar 2019 ist ein Monatsüberschuss von rd. 304 Millionen Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summieren sich die Rücklagen der von den Stromverbrauchern eingezahlten EEG-Umlage damit wie im Februar 2019 auf ein neues Rekordniveau.

Erneutes Allzeithoch: EEG-Rücklagen erreichen erstmals 6 Milliarden Euro
Im März 2019 wurden von den Stromverbrauchern rund 304 Mio. Euro (März. 2018: 452 Mio. Euro) mehr Umlage eingezahlt als für den Ökostrom ausgegeben wurde. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Stromverbraucher steigt damit Ende März 2019 bereits auf insgesamt 6,0 Mrd. Euro (Feb 2019: 5,7 Mrd., Jan 2019: 5,08 Mrd.) Euro. Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

EEG-Reserve steigt bis April 2019 voraussichtlich weiter auf über 6 Milliarden Euro
Bereits Ende Februar 2019 haben die Stromnetzbetreiber mit 5,7 Mrd. Euro ein Rekord-Guthaben auf dem EEG-Konto angespart. Im März 2019 klettert dieses Sparguthaben nun weiter auf die neue Rekordmarke von 6 Milliarden Euro. Bis zum Monat April könnte je nach Witterung noch einmal ein Anstieg erfolgen. Von Mai bis September eines Jahres ist dann wegen der höheren Solarvergütung mit einem negativen Monatssaldo bis auf den Sockelbetrag zu rechnen. Im Jahr 2018 lag das Minimum aber immer noch bei 3,65 Mrd. Euro Überschuss. Ab Oktober 2019 dürfte das Rücklagenkonto wieder steigen. Grund für den steigenden EEG-Kontostand sind höhere Vermarktungserlöse für den EEG-Strom an der Strombörse.

Über die EEG-Umlage
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Der im Oktober 2018 offiziell für 2019 bekannt gegebene EEG-Umlagesatz liegt bei 6,405 ct/kWh. Im Vergleich zu 2018 ist das ein Rückgang um etwa 6 Prozent (2018: 6,792 ct/kWh).

© IWR, 2019


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