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Netzwerkagentur EE.SH setzt ab 2020 auf besseren Rahmen für Windausbau in Schleswig-Holstein

© Clorius / EE.SH© Clorius / EE.SHHusum - Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 17. Dezember 2019 den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein verabschiedet. Innenminister Hans-Joachim Grote ist zuversichtlich, dass die dritte Anhörung auch die letzte sein wird.

Nachdem die Landesregierung Schleswig-Holsteins den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne verabschiedet hat, kann der Ausbau der Windenergie im nördlichsten Bundesland im kommenden Jahr wieder Fahrt aufnehmen. So sieht es Axel Wiese, Projektleiter der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH).

Windenergie-Regionalpläne in Schleswig-Holstein auf der Zielgeraden?
Das für die Landesplanung in Schleswig-Holstein zuständige Innenministerium hat nach Auswertung aller Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf 338 Flächen mit insgesamt 31.897 Hektar als Windenergie-Vorranggebiete ausgewiesen. Das entspricht 2 Prozent der Landesfläche des nördlichsten Bundeslandes. Wie Innenminister Hans-Joachim Grote bei der Vorstellung der Windenergie-Regionalpläne sagte, hält das Land an seinem energiepolitischen Ziel fest, 10 Gigawatt (GW) (10.000 Megawatt) Windenergie-Leistung bis 2025 zu installieren. Derzeit liegt die installierte Leistung bei 6,6 W. "Wir sind erkennbar auf der Zielgeraden. Im dritten Entwurf gibt es deutlich weniger Änderungen. Wenn es dabei bleibt, können wir die Pläne nächstes Jahr verabschieden", sagte Innenminister Grote im Anschluss an die Sitzung am 17. Dezember 2019 in Kiel.#

Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landesregierung abrufbar. Hier findet sich auch das Online-Tool zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt ab 13. Januar 2020 startet. Die Frist zur Stellungnahme wird nach zwei Monaten, also am 13. März 2020, enden.

Netzwerkagentur EE.SH erwartet ab 2020 bessere Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau
Bis Ende 2020 gilt in Schleswig-Holstein noch ein Ausbau-Moratorium für Windkraft. Die Anzahl der erteilten Genehmigungen für neue Windkraftanlagen fiel in Folge des Moratoriums von 281 im Jahr 2016 auf 44 im Jahr 2019. Das ist ein Rückgang von über 80 Prozent. In der Folge gingen rd. 3.000 der 12.000 Arbeitsplätze in der Windbranche in Schleswig-Holstein verloren, so die Netzwerkagentur EE.SH mit Verweis auf die Folgen für die Windindustrie. „Sobald die neuen Regionalpläne in Kraft sind, müssen zügig neue Genehmigungen erteilt werden“, sagt Projektmanager Holger Arntzen von EE.SH und rechnet vor, dass jährlich etwa 160 neue Windkraftanlagen gebaut werden müssten, um 10 GW installierte Leistung bis 2025 zu erreichen.

Für die Netzwerkagentur EE.SH sieht Projektleiter Axel Wiese die Aufgaben für das kommende Jahr 2020 unter anderem darin, für eine breite Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung zu sorgen und für echte Energiewende-Gesetze und Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. „Mit einer generellen Abstandsregelung von 1.000 Metern zu Windkraftanlagen werden wir die Klimaziele nicht erreichen und noch mehr Arbeitsplätze in dieser wichtigen Branche verlieren“, so Wiese. Den Menschen müsse erklärt werden, welche Vorteile die neuen Techniken gerade für ländlich geprägte Regionen gebracht hätten. Zudem müsse auch in Zukunft dafür gesorgt werden, dass die Gemeinden in angemessener Weise an den Erträgen von Windparks partizipieren können.

„In Schleswig-Holstein gibt es über 200 Bürgerwindparks, drei Viertel davon in Nordfriesland. Die Gesellschafter wohnen in der Regel in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen. Sie profitieren jährlich von der Verzinsung ihres eingebrachten Kapitals, und die Gemeinden erhalten die Gewerbesteuer-Einnahmen der Betreibergesellschaften, Planungsbüros, Service- und Wartungsfirmen“, weist Arntzen auf die Bedeutung der Windenergie für die Wertschöpfung vor Ort hin.


© IWR, 2019


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