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Verbände und Branchenvertreter kritisieren Entwurf des WindSeeG

© AdobeStock / Fotolia© AdobeStock / FotoliaMünster - Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (03.06.2020) die gesetzliche Grundlage für einen stärkeren Ausbau der Offshore-Windenergie auf den Weg gebracht. Neben dem VKU, der sich in einer ersten Stellungnahme geäußert hat, begrüßen auch VDMA Power Systems, der BDEW und WAB e.V. die Ausbauziele, heftige Kritik gibt es aber v.a. für das geplante Ausschreibungsmodell.

Das Bundeskabinett hat Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis 2030 auf 20 Gigawatt (GW) vor und enthält mit der Zielmarke von 40 GW bis zum Jahr 2040 auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel. Während die Ausbauziele bei Branchenvertretern und Verbänden auf Zustimmung stoßen, wird insbesondere das modifizierte Ausschreibungsverfahren mit einer zweiten Gebotskomponente kritisiert.

VDMA Power Systems: Endlich klare Ziele, aber kommen so die Investitionen?
Für den VDMA Power Systems stellen die Anhebung des Offshore-Ausbauziels auf 20 GW bis 2030 und das 40 GW Ziel bis 2040 einen wichtigen Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland und Europa dar. Zudem sind sie wichtig für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wertschöpfung der Offshore-Windindustrie in Deutschland.

Der Gesetzentwurf enthalte neben der Anhebung des Ausbauziels aber auch kritische Punkte, die aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf noch nicht zufriedenstellend diskutiert werden konnten. Hier gehe es um die Einführung einer zweiten Gebotskomponente sowie deren Umwandlung in einen Offshore-Netzausbaubeitrag, so VDMA Power Systems Geschäftsführer Matthias Zelinger mit Blick auf das im Entwurf des WindSeeG vorgesehene Ausschreibungsmodell. „Wir müssen endlich realisieren, dass Deutschland in einem Wettbewerb um große Investitionen steht! Die beim Offshore-Ausbau erfolgreichen Nachbarländer setzen stattdessen auf sogenannte Contracts for Difference, die Finanzierungskosten deutlich verringern. Eine europäische Harmonisierung wird hier notwendig sein“, fordert Zellinger. Des Weiteren gelte es, die im Gesetz geplanten Synchronisierungen im Netzausbau voranzutreiben, um zu vermeiden, dass sich der beschlossene Ausbau der Offshore-Kapazitäten durch fehlenden landseitigen Netzausbau verzögere.

WAB: Gesetzentwurf schafft zu viele Risiken
Aus Sicht der WAB enthält der Entwurf des WindSeeG enthält gute Ziele, schafft aber auf der anderen Seite zu viele Risiken. Das neue langfristige Ziel von 40 Gigawatt Offshore-Wind bis 2040 sei ein wichtiges Signal und schafft Planungssicherheit für die Windindustrie, so WAB e.V. Geschäftsführerin Heike Winkler. Um die Perspektiven der Zulieferindustrie zu verbessern, appelliert die WAB an die Bundesregierung, jetzt ihr Koalitionsvertrags-Versprechen einzulösen und kurzfristig eine Ausschreibung unter anderem für freie Netzkapazitäten zu starten, die sonst über mehrere Jahre ungenutzt blieben. „Der Löwenanteil der neuen Offshore-Windparks soll erst in mehreren Jahren gebaut werden. Offshore-Wind kann in Deutschland wieder für mehr Beschäftigung sorgen, wenn kleine und mittlere Unternehmen in diesem politisch regulierten Markt bis dahin eine faire Chance erhalten“, so Winkler weiter. Auch die WAB sieht das von der Bundesregierung vorgesehene Ausschreibungsdesign kritisch. Damit die Branche die neuen Ausbauziele auch erreichen kann, fordert die WAB die Bundesregierung dazu auf, die Risiken für die Umsetzung von Offshore-Windparks zu senken und ihr vorgeschlagenes Ausschreibungsmodell mit der Branche zu erörtern. „Der Industrie ist es in den letzten Jahren gelungen, die Kosten für Offshore-Wind deutlich zu senken. Das Modell der Bundesregierung würde Windkraft auf See wieder unnötig teurer machen“, kritisiert Winkler.

BDEW: 2.000 Megawatt (MW) Zubau pro Jahr erfordern Anpassung der Rahmenbedingungen
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die neuen Offshore-Ausbauziele positiv. Um die Zielerreichung sicherzustellen, sieht auch der BDEW erheblichen Bedarf für eine Nachjustierung der Rahmenbedingungen. Das Ziel für 2040 erscheint sehr ambitioniert und setzt einen durchschnittlichen Zubau von 2.000 MW pro Jahr ab 2030 voraus. Dieser Zubau könne nur gelingen, wenn die Planungs- und Investitionsbedingungen entsprechend angepasst werden, so der BDEW. Die dazu im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung einer so genannten 2. Gebotsrunde lehnt der BDEW allerdings entschieden ab. „Sie würde die Risiken für Investoren erhöhen und in der Folge die volkswirtschaftlichen Kosten der Offshore-Windenergie steigern. Das Modell gefährdet zudem die Akteursvielfalt und damit einhergehend einen starken Wettbewerb, der zu weiteren Kostenreduzierungen führen kann“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Des Weiteren werde der deutsche Markt im internationalen Wettbewerb an Attraktivität verlieren. Investoren würden zunehmend in andere Märkte ausweichen werden, die ein besseres Investitionsklima vorweisen. Der BDEW sieht daher jetzt den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass die Ausbauziele erreichbar sind und die Offshore-Windenergie ihr Potenzial zur Wiederbelebung der Konjunktur entfalten kann. Der BDEW schlägt hierzu die Einführung einer symmetrischen Marktprämie vor. Das Modell sei einerseits volkswirtschaftlich kosteneffizient und schaffe zum anderen eine Differenzierungsmöglichkeit von Null-Cent-Geboten in zukünftigen Ausschreibungen. Damit steigere es die Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Geboten.





© IWR, 2020


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