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BSH leitet Fortschreibung zur Festlegung von weiteren Flächen für Offshore-Windparks ein

© Adobe Stock© Adobe StockHamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 17.12.2021 das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet. In einem Vorentwurf werden Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland vorgeschlagen.

Das BSH hat das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) Offshore-Windenergie gestartet. Der FEP legt unter anderem die Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Grundlage der Fortschreibung ist der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee. Dieser ist am 01.09.2021 in Kraft getreten. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ist mit dem FEP-Vorentwurf zufrieden.

70 GW-Ausbauziel der Bundesregierung bis 2045 erfordert Erschließung weiterer Flächen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 17. Dezember das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie offiziell eingeleitet und einen FEP-Vorentwurf vorgelegt, in dem die Ausbauziele des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung einbezogen sind.

Der Vorentwurf bildet zunächst die Gebiete und Flächen ab, die im ROP 2021 als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie auf See festgelegt wurden. Insgesamt können nach Angaben des BSH auf diesen Flächen voraussichtlich Offshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 43 GW errichtet werden. Darüber hinaus sind gemäß den Festlegungen des vorangegangenen FEP 2020 im Jahr 2030 voraussichtlich weitere 14,5 GW in den Zonen 1 und 2 in Betrieb.

Somit stehen nach Einschätzung des BSH genug Flächen zur Verfügung, um die im Koalitionsvertrag der neuen Regierung gesetzten Ziele von 30 GW bis 2030 und 40 GW bis 2035 zu erreichen. Zum Erreichen des im Koalitionsvertrag genannten Ausbauziels von 70 GW bis zum Jahr 2045 müssen darüber hinaus in erheblichem Umfang weitere Gebiete für den Ausbau der Windenergie auf See erschlossen werden, so das BSH.

Habeck: Zusätzliche Offshore-Windenergieflächen bringen EE-Ausbau kräftigen Schub
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck begrüßt die Fortschreibung des FEP und den inhaltlichen Stand des Vorentwurfs: Erneuerbare Energien bilden künftig die zentrale Grundlage der Stromversorgung. Dafür sei ausreichend Strom aus Offshore-Anlagen unabdingbar, so Habeck. „Gerade Windkraft auf See liefert besonders beständig Energie. Um hier zügig voranzukommen, legen wir jetzt los und stellen zusätzliche Flächen in der Nordsee bereit. Damit schaffen wir die Voraussetzung, um die Stromproduktion deutlich zu steigern. Zusätzliche 3 Gigawatt Leistung aus Windenergie auf See sind ein wichtiger erster Schritt. Weitere Gebiete auf See werden wir brauchen“, so Habeck weiter.

Öffentlicher Anhörungstermin im Januar 2022
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Als Grundlage hierfür wird ein Entwurf des Untersuchungsrahmens veröffentlicht.

Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18.01.2022 zu den Entwurfsdokumenten zum FEP und zur strategischen Umweltprüfung äußern und diese am 26.01.2022 in einem Anhörungstermin (Online-Konferenz) erörtern.

Mitte 2022 soll der Entwurf des FEP veröffentlicht und Ende 2022 bzw. Anfang 2023 die finale Fassung vorgestellt werden.


© IWR, 2021


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21.12.2021

 



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