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Bundesnetzagentur startet Rekord-Ausschreibung für Offshore-Windparks

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBonn - Nachdem der deutsche Offshore-Markt 2020 in eine Ausbaulücke gelaufen ist, wurde 2022 mit der Inbetriebnahme der Anlagen im Offshore-Windpark Kaskasi die Trendwende eingeläutet. Zur Erreichung der Ausbauziele der Bundesregierung ist es zwar noch ein weiter Weg, die jetzt gestartete Rekord-Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) markiert aber einen wichtigen Meilenstein.

Ende 2022 waren in Deutschland Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 8.000 Megawatt (MW) in Betrieb. Bis 2030 soll die Leistung nach den Plänen der Bundesregierung auf mindestens 30.000 MW (30 GW) ausgebaut werden. Die BNetzA hat gestern (31.01.2023) vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 7.000 MW für die Errichtung von Offshore-Windparks zur Ausschreibung gestellt.

Ausschreibung übertrifft bisherige Verfahren um ein Vielfaches
Die jetzt gestartete Ausschreibung der Bundesnetzagentur für die Errichtung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels der Bundesregierung von mindestens 30.000 MW (30 GW) bis 2030. Mit 7.000 MW Leistung übertrifft die aktuelle Ausschreibung dabei die bisherigen jährlichen Ausschreibungsvolumina bei der Offshore-Windenergie um ein Vielfaches.

Drei der neuen Offshore-Windparkgebiete mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW befinden sich in der Nordsee (N-11.1, N-12.1, N-12.2), eine Fläche für eine Offshore-Windparkleistung von 1.000 MW ist in der Ostsee (O-2.2). Die Flächen in der Nordsee liegen etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und die Fläche in der Ostsee befindet sich in einer Entfernung von ca. 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

Nicht zentral voruntersuchte Flächen: Bieter müssen Voruntersuchungen selber durchführen
Zur Erreichung des Ausbauziels von 30.000 MW (30 GW) werden nun auch Flächen ausgeschrieben, bei denen die bezuschlagten Bieter die vor der Errichtung eines Windparks durchzuführenden Voruntersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen müssen. Eine staatliche Voruntersuchung der Flächen, die beispielsweise die Meeresumwelt, den Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse analysieren, gibt es bei den jetzt ausgeschriebenen Flächen nicht. Die Flächen werden daher als nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.

Dynamisches Gebotsverfahren bei mehreren Null-Cent-Geboten - Stromkosten und Meeresschutz im Blick
In den Ausschreibungen erhält jeweils der Bieter den Zuschlag, der den geringsten Unterstützungsbedarf für einen Windpark auf der betreffenden Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Vergütung und geben Gebote mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet erstmalig ein sog. dynamisches Gebotsverfahren über den Zuschlag. Danach erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag.

Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt dabei in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren sollen nach Angaben der BNetzA zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen.

Gebotsfrist 01. Juni 2023 - Weitere Ausschreibungen für März auf der Agenda
Die Gebote für die neue Ausschreibung sind bis zum 01. Juni 2023 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote, Durchführung des Zuschlagsverfahrens und ggf. Durchlaufen des dynamischen Gebotsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht.

Die bezuschlagten Bieter erhalten das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem haben sie Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport erzeugten Stroms.

Neben den jetzt bekannt gemachten Ausschreibungen wird die BNetzA bis zum 1. März 2023 weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergie starten. Diese Ausschreibungen betreffen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW.


© IWR, 2023


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01.02.2023

 



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