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Dritte Ausschreibung Windenergie 2018 gestartet

© Fotolia© FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute (26.06.2018) die dritte Ausschreibungsrunde des Jahres 2018 für Windenergieanlagen an Land eröffnet.

Die BNetzA hat aktuell die Modalitäten für die nächste Runde der Ausschreibung für die Nutzung der Windenergie an Land veröffentlicht. Bürgerenergiegesellschaften müssen weiterhin eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorlegen.

Ausschreibungsvolumen unter 700 MW
Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670.161 Kilowatt, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 Megawatt abgezogen werden musste. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 314.121 Kilowatt bezuschlagt werden.

Gebotstermin: 01.08.2018 - Höchstgebot 6,3 Cent/kWh
Der Gebotstermin in dieser dritten Ausschreibung 2018 ist der 1. August 2018. Das Höchstgebot beträgt 6,3 Cent/kWh – abzugeben für den Referenzstandort, so dass die Höhe der später für den tatsächlichen Standort zu gewährenden tatsächlichen Zahlungen abweichen kann. Die Gebote mit dem niedrigsten Vergütungssatz erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.

Teilnahmevoraussetzung - Vorliegende Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Voraussetzung für die Teilnahme – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, dass die Windkraftanlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. Juli 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.

© IWR, 2018


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26.06.2018

 



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