Anerkennung: TÜV Süd zertifiziert Stromerzeuger nach neuen Nachweisverfahren
© TÜV SüdMünchen. TÜV Süd Industrie Service hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach den neuen deutschen Netzanschlussregeln erhalten. Geprüft wird die Konformität von Stromerzeugern und -speichern, die in Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze einspeisen. Die zugehörigen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110, 4120 und 4130 sind ab 1. November 2018 verfügbar und gelten ab 27. April 2019 ausschließlich.
Die komplexen Neuregelungen betreffen zukünftig deutlich mehr Anlagen. Neben konventionellen Kraftwerken und Erneuerbare-Energien-Anlagen fallen erstmals auch Energiespeicher und Bezugsanlagen unter die Technischen Anwendungsregeln. So sind beispielsweise Ladesäulfen für Elektrofahrzeugen zu zertifizieren, wenn diese den Strom wieder ins Netz zurückspeisen, teilte der TÜV Süd mit. Die Konformität ist gemäß Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung NELEV zu belegen.
Die neuen Netzanschlussregeln setzen den europäischen Regelungsrahmen in Deutschland erstmals vollständig um. TÜV Süd zählt zu den ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen.
© IWR, 2024
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