BWE Kritik: Geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes gefährdet Wind-Ausbauziele

Berlin - Das Bundesverkehrsministerium plant eine Überarbeitung des Luftverkehrsgesetzes. Die nun vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes beinhalten auch Anpassungen, die die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen beeinträchtigen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht das Vorhaben nicht im Einklang mit den grundsätzlichen Zielen des Koalitionsvertrages.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Erweiterung des sogenannten Bauschutzbereichs um Flugsicherungseinrichtungen vor. Der in Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz festgelegte Anwendungsbereich soll auf den Schutz „stationärer militärischer Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ erweitert werden. Eine derartige Ausweitung des Paragrafen lehnt der BWE entschieden ab. „Die vorgeschlagene Formulierung der Änderung ist nicht ausreichend trennscharf. Theoretisch könnte jede Installation, die auch nur entfernt mit dem Flugbetrieb zu tun hat, nun mit einer Bannmeile für den Ausbau der Windenergie umringt werden“, kritisiert BWE-Präsident Hermann Albers.
Allein die 18 stationären Radarstandorte der Landesverteidigung würden aufgrund der weiträumigen Prüfbereiche von 50 Kilometern dazu führen, dass rund 40 Prozent der bundesdeutschen Landesfläche höchstwahrscheinlich nicht mehr für den Ausbau der Windenergie an Land verfügbar wären. Da sei angesichts der erst kürzlich erneut nachgeschärften Ausbauziele für die Windenergie an Land eine nicht hinnehmbare Situation. Eine Erweiterung des Paragrafen 18a um stationäre militärische Einrichtungen widerspricht dem Normzweck des Gesetzes und würde dessen Anwendungsbereich systemwidrig um neue Aufgaben erweitern, so der BWE. „Es gibt keinen Grund, warum Belange der Bundeswehr nun in diesem zivilen Gesetz geregelt werden sollten. Würde diese Änderung tatsächlich wie vorgeschlagen umgesetzt, würde sie alle bisher in diesem Bereich gemachten Fortschritte konterkarieren“, so Albers.
Der BWE schlägt zur Auflösung der bestehenden Konflikte vor, die Anlagenschutzbereiche zu konkretisieren und innerhalb der Abstandsbereiche Einzelfallprüfungen vorzuschreiben. Darüber hinaus sollte die nun im Entwurf angelegte Störungsvermutung wieder entsprechend dem früheren Wortlaut angepasst und die Nachweispflicht für Störungen gesetzlich verankert werden. Außerdem regt der BWE an, das Luftverkehrsgesetz um einen Abwägungsvorrang für Erneuerbare Energien zu ergänzen.
© IWR, 2022
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26.04.2022