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EC- und Kreditkarten: Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher

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Berlin - Immer mehr E-Autos sind auf deutschen Straßen unterwegs. Während sich die Suche nach einer freien Ladesäule mitunter wegen des Andrangs schon als schwierig herausstellt, soll das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen bald einfacher werden.

Dafür sorgt die novellierte Ladesäulenverordnung, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.

Neben der Bezahlung mit Kredit- und Debitkarte können die Betreiber auch weiterhin alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, etwas webbasierte Systeme über App oder mit einem QR-Code.

Die novellierte Verordnung sieht auch eine Schnittstelle vor, die es zukünftig erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu übermitteln.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

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10.11.2021