Energiewirtschaft: Weg frei für Nutzung der 450 MHz-Frequenzen

Berlin - Eine Einigung im Streit um die Vergabe und Nutzung der 450 MHz-Frequenzen hatte sich schon abgezeichnet. Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat am 16.11.2020 entschieden, die 450 MHz-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen.
Soweit die 450 MHz-Frequenzen nicht für Anwendungen kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden, sind Datenübertragungskapazitäten für sicherheitsrelevante Nutzungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bereitzustellen.
Die Nutzung der 450 MHz-Frequenzen ist wichtig, denn die digitale Vernetzung und Kommunikation der Akteure des Energiesystems ist eine Voraussetzung, um beispielsweise die Elektromobilität hochfahren zu können. Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien wird eine deutlich höhere Flexibilisierung des Stromnetzes notwendig. Die 450 MHz-Frequenzen haben wegen der hohen Gebäudedurchdringung den Vorteil, dass auch Messgeräte im Keller eines Gebäudes erreicht werden können.
Im Vorfeld der Vergabe hatte es Streit zwischen der Wasser-und Energiewirtschaft sowie den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gegeben. Der politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt.
© IWR, 2025
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