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EuGH-Urteil: Europäischer Gerichtshof bemängelt fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

© Gerichtshof der Europäischen Union© Gerichtshof der Europäischen Union

Brüssel - Der EuGH hat einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Danach hat Deutschland Teile des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes u.a. aufgrund einer mangelnden Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht ordnungsgemäß umgesetzt, teilte die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) mit. Doch die Folgen einer völligen Unabhängigkeit wären gravierend.

BBH hält das Urteil für falsch und sieht den europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, das EU-Recht zu konkretisieren. Die Bundesregierung müsse hier auf eine Novellierung drängen. „Eine Umsetzung der Entscheidung des EuGH wirft bedeutende verfassungsrechtliche Fragen auf. Demnach wäre die Bundesnetzagentur eine Art „Superbehörde“, die weitgehend frei von rechtlichen Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers ihr Recht letztlich selbst setzen und auch anwenden würde", kritisiert Rechtsanwalt und BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobald. Die Folge wäre, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten für die von der Regulierung adressierten Unternehmen gegen Null tendieren würden, so Theobald.

Mit der heutigen Entscheidung setzt der EuGH eine deutliche Zäsur für die deutsche (Entgelt-)Regulierung, denn die bis dato geltenden abgestuften rechtlichen Vorgaben sind laut EuGH unzulässig. Das deutsche Regulierungssystem verstoße gegen die europarechtlich geforderte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, so lautete der zentrale Vorwurf der EU-Kommission. Das EnWG mit seinen begleitenden Verordnungen ARegV, StromNEV und GasNEV würde der Bundesnetzagentur demnach zu wenig Handlungsspielraum geben, teilte BBH mit.

Welche Kompetenzen dem nationalen Gesetzgeber bei der Regulierung dann überhaupt noch zustehen und was mit den konkretisierenden Verordnungen in einem solchen Szenario passieren würde, das ist zunächst offen.

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02.09.2021