Kommunalabgabe: Juwi-Windprojekte sorgen für millionenschwere Einnahmen bei Städten und Gemeinden
Wörrstadt - Ein wichtiger Aspekt für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Zuge der Energiewende ist die Akzeptanz für die Projekte vor Ort. Eine von der Bundesregierung im Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) eingeführte Maßnahme ist dabei die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen von Wind- und Solarparks über die sog. Kommunalabgabe.
Die Einnahmen aus dieser Abgabe können von den Gemeinden frei verwendet werden, zum Beispiel zum Ausbau der Infrastruktur oder für soziale und ökologische Projekte vor Ort.
Seit Einführung der Kommunalabgabe in § 6 im EEG 2023 in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde und Jahr, hat die Juwi-Gruppe in mittlerweile mehr als 20 Windenergie-Projekten die entsprechenden vertraglichen Rahmenbedingungen geschaffen. Darauf weist der Spezialist für erneuerbare Energien jetzt hin.
Nach Angaben von Juwi gilt dabei für die Projekte des Unternehmens der Grundsatz, dass die Kommunalabgabe für sämtliche Erträge aus der Windstromproduktion gezahlt wird. Mit dem Ausbau der Windenergie werden dadurch gleichzeitig die Haushaltskassen der Städte und Gemeinden gestärkt, so Juwi.
Laut Juwi werden allein durch die im Jahr 2023 durch das Unternehmen in Betrieb genommenen Anlagen in den nächsten 20 Jahren jährlich in Summe einstellige Millionen-Euro-Beträge in die kommunalen Kassen der Projekt-Kommunen fließen. Die Gesamtsumme wird in den kommenden Jahren aufgrund weiterer Neubau-Projekte weiter ansteigen. Juwi geht bei gleichem Ausbautempo davon aus, dass die Beträge der Kommunalabgabe jedes Jahr um rund eine weitere Mio. Euro steigen werden.
„Damit zeigen wir einmal mehr: Erneuerbare Energien stärken nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sie ermöglichen den Kommunen eine gezielte regionale Wertschöpfung. Damit einhergehend verbessern sie gleichzeitig die finanziellen Spielräume der Gemeinden“, so Juwi-CEO Carsten Bovenschen. Bei einem modernen Windrad der 6 MW-Klasse beträgt die Kommunalabgabe an einem Standort mit mittleren Windverhältnissen jährlich etwa zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Sie wird anteilig an alle Gemeinden gezahlt, die im Umkreis von 2,5 Kilometern rund um die Windenergieanlage liegen.
„Wir machen das bei allen unseren Neubau-Projekten möglich; auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist, wann immer möglich, ein wichtiger Teil unseres Konzeptes“, betont Bovenschen. Zusätzlich zu der Kommunalabgabe bietet Juwi daher in vielen Projekten weitere Möglichkeiten an, damit die Anwohner vor Ort von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren können: von günstigen regionalen Stromtarifen über Wind-Sparbriefe in Zusammenarbeit mit regionalen Banken bis hin zur Möglichkeit der finanziellen Beteiligung am Projekt, z.B. für Energiegenossenschaften.
© IWR, 2025
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