Kommunale Beteiligung: Städte und Gemeindebund setzt auf höhere Einnahmen aus Windenergie

Berlin - Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen hat der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) die beteiligten Parteien dazu aufgefordert, die mit der EEG-Novellierung verbesserte finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen im Bereich Windenergie an Land auszuweiten.
Bislang beschränkt sich die finanzielle kommunale Beteiligung auf Onshore-Windenergieprojekte, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Energiemarktes ist aus Sicht des DStGB eine Erweiterung der Wertschöpfungsbeteiligung bei Windenergieanlagen notwendig. So soll die Akzeptanz gegenüber der Windenergie vor Ort verbessert werden.
Hintergrund für diese Forderung ist, dass immer mehr Windenergieanlagen aufgrund des hohen Börsenstrompreises sowie der Rentabilität der modernen Windkraftanlagen ohne EEG-Vergütung betrieben werden. Eine vertragliche vereinbarte finanzielle Beteiligung der Kommunen an Anlagen, die nicht gemäß EEG vergütet werden, sei bislang vom Gesetzgeber aber nur ausdrücklich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestattet.
Erforderlich ist es für den DStGB daher, dass die finanzielle Beteiligung auch auf Windenergieanlagen ausgeweitet wird, deren Strom über langfristige Lieferverträge (PPA) vermarktet wird. Darüber hinaus fordert der Städte und Gemeindebund eine Ausweitung der Zahlungen auf die Betreiber von Bestandswindenergieanlagen. „Dies ist wichtig, um weiterhin die Akzeptanz der Bevölkerung in den Kommunen und Regionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufrechtzuerhalten“, so der Vorsitzende des Ausschusses und Oberbürgermeister von Neuburg a.d. Donau Dr. Bernhard Gmehling. Es sei den Bürgern vor Ort nicht vermittelbar, dass für einige Anlagen Zahlungen erfolgen können, für andere dagegen nicht. „Die für die Energiewende erforderliche Zustimmung der Menschen erreichen wir nur mit einem klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, der für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist“, so Gmehling weiter.
© IWR, 2023
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