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NRW-Landtag: Sachverständige kritisieren geplante Windkraft-Abstände

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Düsseldorf - Nach der Sachverständigen-Anhörung im NRW-Landtag am gestrigen Montag (31.05.2021) zu sieht sich der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) in seiner Kritik an der von der NRW-Landesregierung geplanten neuen restriktiven Abstandregelung für neue Windenergieanlagen bestätigt.

Dass der von der Landesregierung geplante Mindestabstand von mindestens 1.000 Metern auch beim Repowering gelten soll, hätte beispielsweise für die Gemeinde Ense im Kreis Soest fatale Auswirkungen: „Von den heute rund 40 Windenergieanlagen auf unserem Gemeindegebiet wäre nur noch der Betrieb von drei Anlagen möglich“, betonte CDU-Bürgermeister Rainer Busemann bei der Anhörung. Dank der Windenergie sowie einiger Biogas- und Photovoltaikanlagen erzeugt Ense heute 30 Prozent mehr Strom als die gesamte Gemeinde inklusive ihrer Industriebetriebe selbst verbraucht: Das wäre mit dem neuen Abstandsgesetz nicht mehr möglich, so Busemann weiter.

Nach Auffassung des Deutschen Städtetags wird das Gesetz zu einer Art Zwei-Klassen-Planung bei den Kommunen führen, da die Planung von neuen Windparks erschwert wird, sofern keine Windkonzentrationszone rechtskräftig vorhanden ist. Diese Auffassung teilten auch die Energieverbände BDEW und VKU, denn jede weitere Regelung wie das neue Abstandsgesetz sei „ein zusätzliches Hindernis“ auf dem Weg zu mehr Windenergie in Nordrhein-Westfalen.

Nach dem jüngsten Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müsse Nordrhein-Westfalen auf jeden Fall mehr Windenergie errichten, betonte Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW und geladener Sachverständiger. „Um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung zu erreichen, braucht NRW bis 2030 kurzfristig nicht nur 10.500 MW, wie es der Landesregierung vorschwebt, sondern mindestens 15.000 MW.“ Aber selbst das zu geringe Ziel der Landesregierung sei ohne ein umfassendes Repowering nicht möglich. Deshalb mache es Sinn, bei Repowering-Projekten komplett auf die geplanten Abstandsregelungen zu verzichten, betonte Griese vor dem Bauausschuss. Bei den vorgesehenen Restriktionen können nach Branchenberechnungen nicht einmal zehn Prozent der betroffenen Windenergieanlagen erneuert werden.

„Mit der neuen Regelung wird es nach Auffassung der allermeisten Sachverständigen deutlich weniger statt mehr Rechtssicherheit für die Kommunen geben“, so das Fazit von Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW und geladener Sachverständiger, nach der rund vierstündigen Sitzung des Bauausschusses. Es sei auch klar geworden, dass sich die Ziele der Landesregierung beim Windkraftausbau so nicht erreichen lassen, so Griese weiter.

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01.06.2021