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Offshore-Wind-Ausbau: BSH veröffentlicht Untersuchungsrahmen für Offshore-Flächen

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 7. August 2020 den Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung für die Flächen N-6.6 und N-6.7 in der AWZ der Nordsee festgelegt. Die Flächen sollen 2024 öffentlich zur Errichtung von Offshore-Windparks ausgeschrieben werden. Die Dokumente sind seit dem 21. August 2020 auf der Webseite des BSH veröffentlicht.

Der vom BSH angegebene jeweilige Untersuchungsrahmen enthält Festlegungen zu den Bereichen Meeresumwelt, Baugrund, Windverhältnisse, Ozeanographie und Schifffahrt. Er definiert, in welcher Form und mit welchem Umfang eine Fläche voruntersucht wird. Gleichzeitig regelt der Untersuchungsrahmen, welche Daten und Berichte auf Grundlage der Untersuchungen erstellt werden. Die Untersuchungen sind an die Besonderheiten der jeweiligen Flächen angepasst. Behörden, Verbände und Unternehmen waren im Rahmen einer öffentlichen Anhörung an der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt. Für die Durchführung und Dokumentation dieser Voruntersuchungen ist das BSH zuständig.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen vor allem in den Bereichen Meeresumwelt und Schifffahrt prüft das BSH, ob die Fläche für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet ist. Im Rahmen dieser Eignungsprüfung führt das BSH auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch.

Im weiteren Procedere schreibt die Bundesnetzagentur anschließend die Flächen aus, die für die Offshore-Windenergie-Nutzung geeignet sind. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Voruntersuchung werden mit der Bekanntmachung der Ausschreibung für die jeweilige Fläche veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Informationen können Unternehmen dann ihre Gebote erstellen.

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24.08.2020