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Platz für 40 GW Windkraft: Raumordnungsplan soll Ausbau der Offshore Windenergie beschleunigen

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Berlin - Am 1. September 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den neuen Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee in Kraft gesetzt.

Der Raumordnungsplan legt nun fest, welche Nutzungen an welchem Standort erfolgen sollen, d.h. für die Nutzung durch die Schifffahrt, wo Flächen für die Offshore-Windenergie bereit gestellt werden, Strom- und Datenkabel oder Pipelines verlaufen und wo die Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung erfolgen kann.

Der Plan reserviert Flächen für die einzelnen Nutzungen in der Nord- und Ostsee und hilft auf diese Weise, Nutzungskonflikte zu minimieren. Es werden großräumig Meeresnaturschutzgebiete festgelegt sowie Flächen für rund 40 GW Windkraft. Damit soll der Plan zur Erreichung der Klimaziele und der Umsetzung der Energiewende beitragen, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Der Raumordnungsplan wurde vom BMI gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet.

Der Ausbau der Offshore Windenergie in Deutschland liegt derzeit allerdings komplett brach, im Jahr 2021 ist bisher keine einzige Offshore-Windkraftanlage in der Nordsee oder Ostsee in Betrieb gegangen. Experten befürchten durch den Fadenriss einen großen industriellen Schaden in der nationalen Wertschöpfungskette und ein Verlust an Know-how in der deutschen Offshore Windindustrie.

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03.09.2021