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Umwelt: Bundesregierung erlaubt Meeresdüngung nur unter Auflagen

Berlin - Als "Meeresdüngung" bezeichnet man Maßnahmen, die zum Beispiel das Algenwachstum im Meer stimulieren. Im deutschen Hoheitsgebiet wird dies nur noch zu Forschungszwecken erlaubt und dies nur unter strengen Auflagen. Die Auflagen gelten auch für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für deutsche Schiffe, teilte das BMU mit. Dazu hat das Bundeskabinett ein von der Bundesumweltministerin eingebrachtes Ratifizierungsgesetz zu Änderungen des sogenannten Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings beschlossen.

Will man zur Meeresdüngung forschen, muss man nun ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Es sieht strenge Voraussetzungen und Auflagen vor. Nachteilige Umweltauswirkungen müssen ausgeschlossen werden können. Eine kommerzielle Nutzung der Meeresdüngung ist ausgeschlossen. So legt es das London-Protokoll über die Verhütung von Meeresverschmutzungen fest, was auch auf eine deutsche Initiative zurückgeht.

Gleichzeitig enthält es eine Rahmenregelung, um weitere marine Geo-Engineering-Techniken mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erfassen und ebenfalls streng zu regulieren.

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02.08.2018