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Windbranche: Neuer FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag

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Berlin - Der neue Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag soll in Zukunft die TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ betreuen und weiterentwickeln. Zur Auftaktveranstaltung des Fachausschusses Mitte April 2018 wurde die Struktur und Ausrichtung des neuen FGW-Gremiums festgelegt, teilte der die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) mit.

Die Mitglieder des Fachausschusses wählten Peter Spengemann von wpd windmanager zum Obmann. Unter den Mitgliedern des Fachausschusses sind Hersteller, Betreiber und Gutachter vertreten, die zusammen die TR 10 betreuen und das Verfahren kontinuierlich weiterentwickeln sollen. Die fachliche und inhaltliche Arbeit wird dabei in zwei Arbeitskreisen geleistet, die durch Martin Strack (Deutsche Windguard) und Helge Schnehle (Vestas) geleitet werden.

Die TR 10 spezifiziert die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Ein solches Verfahren wurde nun erstmals in einer Richtlinie festgehalten und bildet den Stand der Technik ab.

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14.05.2018