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Windenergie: Fuhrländer AG klagt erfolgreich gegen indische Global Wind Power

Trier - Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Windkraftanlagen-Herstellers Fuhrländer AG (FLAG) mit Sitz in Liebenscheid, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen den indischen Energiekonzern Global Wind Power Limited (GWPL) in Höhe von 50 Mio. EUR erstritten. Das Landgericht Köln verurteilte die GWPL antragsgemäß zur Zahlung dieses Strafschadensersatzes wegen des Verstoßes gegen einen Lizenzvertrag. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei der GWPL handelt es sich um ein Joint Venture zwischen der Reliance ADA Group und der China Ming Yang Wind Power Group. Das indische Unternehmen ist weltweit aktiv und baut Windturbinen. Zur Kompetenzerweiterung hat die GWPL technische Lizenzabkommen mit global führenden Unternehmen abgeschlossen, zu denen auch die Fuhrländer AG zählte. Die insolvente FLAG aus dem Westerwald stellte bis Anfang 2013 Windkraftanlagen her.

Die anstehenden Vollstreckungsmaßnahmen richten sich möglicherweise nicht nur gegen GWPL. Der Insolvenzverwalter prüft im Interesse der Gläubiger derzeit auch eine Durchgriffshaftung gegen die europäischen Tochtergesellschaften.

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20.11.2017