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Windenergie-Kennzeichnung: Reetec setzt auf passgenaues Gefahrenfeuerportfolio

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Bremen - Mit dem neuen Energiesammelgesetz wurden Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) an Land und auf See, die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, aufgerufen, ihre Anlagen ab dem 01.07.2020 mit einem System zu bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszurüsten. Diese Frist wurde durch einen aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur auf den 30.06.2021 verschoben.

Noch ist offen, welche Radar- und Transpondersysteme sich zukünftig am Markt durchsetzen werden. Deshalb hat der Windenergiedienstleister Reetec aus Bremen in seinem Gefahrenfeuerportfolio Schnittstellen zu aktuell zugelassenen Radarsystemen (aktiv / passiv) sowie verschiedenen, sich noch in der Entwicklung befindlichen, Transpondersystemen vorbereitet.

Dabei setzt Reetec auf passgenaue Lösungen, um Windenergieanlagen sowohl für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung als auch für die neu hinzugekommene Anforderung zur Ausstattung mit Infrarotlicht umzurüsten, die nach dem letzten Entwurf der AVV-Kennzeichnung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) nun als Zusatzbefeuerung vorgeschrieben ist.

Da das Gesetz neue und Bestandsanlagen gleichermaßen betrifft, beinhaltet das Reetec Angebot neben kompletten Austauschsystemen auch Retrofit-Lösungen. Alle Gefahrenfeuersysteme des Typs RE-LED2 sind bereits für BNK-Nachrüstung vorbereitet, aber auch ältere Reetec Systeme können über Upgrades BNK-fähig gemacht werden. Darüber hinaus bietet Reetec Komplettlösungen für Anlagen, die nicht umrüstungsfähig sind.

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15.11.2019