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Strom: Bundesregierung erleichtert Bau von großen Batteriespeichern im Außenbereich

© Bundestag, Achim Melde© Bundestag, Achim MeldeBerlin – Die stark sinkenden Preise für Batteriespeicher treiben die Nachfrage nach großen Energiespeichern in Deutschland weiter an. Projektierer und Energieversorger reagieren auf die steigende Nachfrage nach flexibler Stromspeicherung, um erneuerbare Energien effizienter ins Netz einzuspeisen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Diesen dynamischen Trend bestätigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jüngsten Auswertung, die für 2024 Rekord-Anschlussanfragen von über 661 GWh Batteriekapazität bei den Netzbetreibern ermittelt hat. Mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregierung am 13.11.2025 im Bundestag eine Privilegierung für den Bau von Großspeichern mit einer Kapazität von über 1 MWh sowie weitere Erleichterungen bei den Netzentgelten beschlossen.

Rasanter Anstieg von Batteriespeicher-Anfragen: Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen zu 2024

Die Nachfrage nach der Errichtung von neuen Batteriespeichern ist enorm. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht erstmals umfassende Zahlen zu Anschlussanfragen und -zusagen für Batteriespeicher ab der Mittelspannungsebene.

Im Jahr 2024 gingen danach insgesamt 9.710 Anschlussanfragen ein – Hausspeicher für Privatpersonen sind darin nicht enthalten. Die beantragten Anlagen weisen zusammen eine geplante Spitzenleistung von etwa 400 GW (Summe der angefragten Spitzenleistungen) und eine Speicherkapazität von rund 661 GWh auf. Viele Projekte wurden allerdings mehrfach eingereicht, sodass ein erheblicher Teil der Anfragen voraussichtlich nicht umgesetzt wird.

Rund 4.200 Anfragen befanden sich laut BNetzA im Prüfprozess, mit einer geplanten Spitzenleistung von 274 GW und einer Speicherkapazität von 326 GWh. Für 2024 erteilten die Netzbetreiber zudem rund 3.800 Anschlusszusagen, die eine kombinierte Leistung von 25 GW und eine Speicherkapazität von 46 GWh abdecken. Diese Zusagen verpflichten nur den Netzbetreiber, nicht die Betreiber zur Projektumsetzung.

Zum Vergleich: Ende Oktober waren in Deutschland rund 2,2 Millionen Batteriespeicher mit einer Leistung von rund 14.700 MW und einer Batteriekapazität von 24.400 MWh in Betrieb.

Batteriespeicher helfen, das Stromnetz zu stabilisieren, erneuerbare Energie effizient zu nutzen und Lastspitzen auszugleichen. Die Erhebung der Bundesnetzagentur bildet ausschließlich das Jahr 2024 ab; Daten für 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

EnWG-Novelle: Bundesregierung beschließt Privilegierung von Speichern im Außenbereich und Netzentgeltbefreiung für gemischt genutzte Speicher
Parallel zum Nachfrageanstieg hat die Bundesregierung mit einer Änderung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine klare Privilegierung für größere Speicheranlagen im Außenbereich eingeführt. Künftig gelten insbesondere Batteriespeicher ab 1 MWh Speicherkapazität sowie untertägige Speicher für Wärme oder Wasserstoff als baurechtlich privilegierte Anlagen. Damit wird eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und die bisherige Genehmigungsunsicherheit durch unterschiedliche Auslegungen in den Bundesländern beseitigt.

Nach § 35 BauGB sind solche Vorhaben selbst im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig, es sei denn, überwiegende öffentliche Belange sprechen dagegen, zum Beispiel Naturschutz, Landschaftsschutz oder die Beeinträchtigung bestehender Infrastruktur.

Neben der Baurechtsänderung wurde in der neuen Novelle auch § 118 Abs. 6 EnWG angepasst. Dadurch können nun auch „Multi-Use“-Speicheranlagen (also Speicher, die Strom für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung kombinieren) unter die Regelung für die Netzentgeltbefreiung fallen.

© IWR, 2025


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