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EEG-Vergütung Windenergie

Die Windenergie-Vergütung für den eingespeisten Windstrom der Windpark-Betreiber basiert auf dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2000). Das EEG wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Abrechnung erfolgt über das privatwirtschaftliche EEG-Konto der Strom-Netzbetreiber mit  Einnahmen und Ausgaben (Wie die EEG-Umlage funktioniert).  

Mit der Einführung von Ausbaudeckeln im EEG für einzelne Energiesparten wurde bereits ab dem Jahr 2012 ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen eingeleitet. Der endgültige Switch von einem Preismodell mit staatlich vorgegebenen Vergütungssätzen hin zu einem Ausschreibungsmodell wurde am 8. Juli 2016 vom Bundestag beschlossen. Am 01. Januar 2017 ist die jüngste Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017) in Kraft getreten.

EEG-Kontostand (2014 - 2026)



EEG Windenergie - Was sich mit dem Wechsel auf Ausschreibungen ändert

Mit dem Windenergie-Ausschreibungsmodell ab 2017 sind zwei richtungsweisende Änderungen verbunden, die Einfluss auf den deutschen Windenergie-Markt haben:

1. Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Windstrom wird - mit Ausnahme kleinerer Windkraftanlagen - nicht mehr vom Staat vorgegeben, sondern über einzelne Auktionen ermittelt.

2. Während der Staat die Windstrom-Vergütung nicht mehr festlegt, wird jetzt die Menge an zu bauender Windpark-Leistung staatlich reglementiert.

Festvergütung für Strom aus Windenergie - kleinere Windkraftanlagen

Bei der EEG-Festvergütung für die kleineren Anlagen wird die Vergütungshöhe für Strom aus Windenergie und andere regenerativen Anlagen weiterhin für einen Zeitraum von 20 Jahren durch den Staat festgelegt. Im Falle der Windenergie können nur noch kleinere Windkraftanlagen mit einer Leistung bis 750 kW eine Festvergütung in Anspruch nehmen.
EEG-Vergütungssätze Windenergie - kleine Anlagen


Ausschreibungs-Modell Windenergie - große Windparks

Für Windenergieanlagen ab einer Leistung von 750 kW wird der Vergütungspreis seit Anfang 2017 per Ausschreibung ermittelt. Im Unterschied zur Festvergütung wird die Höhe der Vergütung nicht mehr durch den Staat festgelegt. Gleichwohl beläuft sich der Vergütungszeitraum wie bei der Festvergütung weiter auf 20 Jahre.
Ergebnisse EEG-Ausschreibungen Windenergie

 

EEG-Umlage (2004 - 2023)


Aktuelle Nachrichten zum Thema EEG

MLK setzt auf Akzeptanz: Zahlungen gemäß EEG stärken Kommunen im Umfeld von Wind- und Solarparks

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BEE-Forderung: Entwicklung des EEG-Kontos macht Strommarktreform notwendig

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Erste Lesung für Solarpaket I: BEE begrüßt solare Offensive und fordert Abschaffung weiterer Hürden

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Verzögerungen bei Messeinrichtungen: BNetzA-Positionspapier zur Inbetriebnahme von EEG-Anlagen

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Weniger Bürokratie für Solar-, Bio- und Windenergie: 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes

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Osterpaket 2022: Was sich im Bereich Onshore-Windenergie ändert

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Berlin - Die EEG-Umlage im Strompreis fällt ab heute (01.07.2022) vollständig weg. Zuletzt lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent je Kilowattstunde. Mit dem heutigen Tag wird sie auf null abgesenkt. Die Absenkung der EEG-Umlage wurde am 20. Mai 2022 ... weiter...


Strompreise zu hoch: Abschaffung der EEG-Umlage reicht nicht

Berlin - Der Bundestag hat die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 beschlossen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reicht das aber nicht aus. „Bereits seit Monaten ist der Druck auf die Energ... weiter...


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Berlin - Deutschland versucht in einem rasanten Tempo, die Abhängigkeit von russischen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas zu beenden. Zentrale Maßnahmen dazu enthält das vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket, das den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor vorantreiben soll. weiter...


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