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Gericht weist Klage gegen PNE WIND AG ab

Cuxhaven – Das Landgericht Stade hat eine Klage der SSP Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der VENTIZZ-Gruppe, gegen die PNE WIND AG abgewiesen. Mit der Klage habe die SSP Technology Holding ApS die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 34,54 Mio. Euro sowie weiterer 19,74 Mio. Euro Aufwendungen geltend machen wollen. Mit der Klageabweisung habe das Landgericht Stade auch den hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung von 8,64 Mio. Euro wegen der angeblichen Verletzung einer die Bilanz der SSP Technology A/S betreffenden unternehmenskaufvertraglichen Garantie abgelehnt.

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08.10.2010

 



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